Düsseldorf Sie war an Überzuckerung gestorben, mitten auf einer Klassenfahrt, die im Sommer 2018 nach London ging. Dieser Tod hätte verhindert werden können und müssen, davon ist der Vater der ehemaligen Schülerin aus Mönchengladbach überzeugt. Kay Schierwagen, der inzwischen in Duisburg lebt, hat deswegen Klage eingereicht gegen das Land Nordrhein-Westfalen und fordert 125.000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden damaligen Lehrerinnen sind bereits wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt, weil sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Nun soll sich das Land NRW als Dienstherrin verantworten.

Dass dies Aussicht auf Erfolg haben kann, davon ist Rechtsanwalt Manuel Reiger überzeugt. „Mein Mandant nimmt das Land NRW als Dienstherrin in die Pflicht, ihn als Opfer der Straftat der Lehrerinnen anzuerkennen“, so der Jurist aus Aalen. „Er möchte für das Leid, welches durch den vermeidbaren Tod seiner Tochter ausgelöst wurde, angemessen entschädigt werden“, erklärte Reiger, der im Bottroper Apotheker-Skandal mehrere Dutzend Betroffene vertreten hat, die das Land auf Schadenersatz wegen gefälschter Krebsmedikamente verklagt hatten.

Im Fall Emiliy hätten er und sein Mandant eine außergerichtliche Einigung angestrebt, das sei von der Gegenseite allerdings abgeblockt worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Prozessgegnerin wollte zu dem Fall nicht öffentlich Stellung nehmen. Die Position des Landes werde ausschließlich vor Gericht vorgetragen, hieß es. Eine Entscheidung sei in dem Zivilprozess aber noch nicht zu erwarten, sagte eine Gerichtssprecherin (Az. 2b O 112/25).

Emilys Vater ist nach eigenen Angaben derzeit berufsunfähig, er habe erst Jahre nach dem Tod seiner Tochter begonnen zu verstehen, was passiert sei, sagt er, und befinde sich inzwischen auch in psychotherapeutischer Behandlung. „Ich möchte mich nicht bereichern“, betont er, „das Geld würde in die von mir gegründete Stiftung für an Diabetes erkrankte Kinder gehen.“ Er könne vor Gericht nichts mehr gewinnen, er habe das Wichtigste schon verloren.