„Grundsteuer hoch, um die Stadtkasse zu füllen? Nein, das ist nicht richtig. Seit Jahren liegt das Grundsteueraufkommen in Duisburg bei rund 140 Millionen Euro – und daran halten wir fest“, heißt es seitens der Stadt in einem Erklärvideo, das auf Instagram geteilt wird. Dabei wird erläutert, dass sich die Grunderwerbssteuer aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messebetrag und dem städtischen Hebesatz errechnet. Auch wenn sich der Hebesatz ändert, heiße das nicht automatisch, dass die Stadt insgesamt mehr einnimmt.
Das bedeutet im Klartext: Der von Stadtkämmerer Murrack geplante einheitliche Hebesatz von 1169 v. H. statt wie ursprünglich geplant 886 v. H. verteuert zwar die Steuer für Wohneigentümer um 32 Prozent – gleichzeitig nimmt die Stadt aber nicht mehr ein. Der Grund: Die Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken zahlen in der nicht-gesplitteten Variante erheblich weniger.
Einen unterschiedlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als nicht rechtskonform bemängelt (Kostenpflichtiger Inhalt die RP berichtete). Gegen diesen Beschluss haben mehrere Städte geklagt. Bis aber das Oberverwaltungsgericht und später vermutlich sogar das Bundesverwaltungsgericht darüber rechtskräftig entschieden haben, könnten Jahre ins Land gehen. Und darauf will die Stadt nicht warten.
„Wir müssen jetzt auf eine unsichere Rechtslage reagieren“, so die Stadt. Das städtische Haushaltsrisiko im Falle der Beibehaltung der differenzierten Hebesätze betrage bis zu einer endgültigen Entscheidung 50 Millionen Euro für jedes Kalenderjahr. Die Planung für Schulen, Straßen und soziale Angebote wäre in Gefahr, argumentiert man bei der Stadt.
Anders sehen das die Grünen in Duisburg. Die Plänen seien „vorschnell“ und belasteten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken zu stark. Die massive Steigerung betreffe genauso die Mieterinnen und Mieter, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten auf sie abgewälzt werde. Grünen-Fraktionssprecher Felix Lütke: „Die geplante Grundsteuererhöhung ist ein sozial ungerechter Schnellschuss. Insbesondere einkommensschwache Menschen trifft das hart. Unnötig, denn der rechtliche Rahmen wurde nicht ausgeschöpft: Sei es durch eine sozial begründete Differenzierung der Hebesätze oder eine andere Finanzierung der Mindereinnahmen.“
Auch die AfD lehnt in einem Antrag für den Rat den einheitlichen Hebesatz ab. Kommunale Haushaltsprobleme dürften nicht vorrangig durch zusätzliche Abgabenbelastungen gelöst werden, heißt es zur Begründung.
Eine Online-Petition eines Duisburgers dazu hatten bis Mittwochmittag bereits 4233 Menschen unterschrieben – deutlich mehr als das von den Machern der Plattform openPetition.org als Ziel ausgegebene Quorum von 3300. Die Organisatoren wollen dann den Adressaten der Petition um Stellungnahme bitten. In diesem Fall ist das Oberbürgermeister Sören Link (SPD).