Mit dem Gesetz sollen die knapp 57.000 landeseigenen Kleingärten in Berlin gesichert werden. Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. Außerdem ist eine Bebauung nur dann möglich, wenn in der Nähe der bisherigen Gärten Ersatzflächen zur Verfügung stehen.
Die knapp 14.000 Kleingärten auf privaten Grundstücken in Berlin werden durch das neue Gesetz nicht geschützt. Das wollten die Linken mit einem eigenen Gesetzentwurf erreichen. Verschiedene juristische Gutachten hatten den Entwurf rechtlich als nicht möglich bewertet.
Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde hatte das Gesetz schon vor einigen Monaten begrüßt. Zwar werde nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, aber die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten schrumpfe nicht weiter. Der Schutz auf Landesebene gehe über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinaus.