Bereits im September 2025 ist der Drogeriekonzern dm radikal in den Gesundheitssektor vorgestoßen. Am 18. Februar 2026 verkündete das Landgericht Karlsruhe, dass neuerdings zwei wettbewerbsrechtliche Verfahren der Wettbewerbszentrale e.V. gegen dm anhängig sind.

Klage gegen Augenscreening und Verkauf von Arzneimittel

Im ersten Verfahren will der Kläger dm folgende medizinischen Dienste verbieten:

  • a) ein Augenscreening in ihren Filialen zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Personen durchzuführen, die keine Ärzte sind
  • b) ein Augenscreening unter Verwendung bestimmter Geräte durchzuführen, sofern die vom Hersteller für die Verwendung der Geräte vorgesehenen personellen und/oder räumlichen Voraussetzungen nicht vorliegen
  • c) ein Augenscreening zur Früherkennung von Augenkrankheiten zu bewerben
  • d) für eine Erkennung von Augenkrankheiten ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten zu werben

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Foto: Monika Skolimowska/dpa

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Im zweiten Verfahren will der Kläger dm verbieten, apothekenpflichtige Arzneimittel an Verbraucher zu vertreiben.

Verhandlungen werden bald bekannt gegeben

In beiden Rechtsstreitigkeiten werden aktuell Schriftsätze ausgetauscht. Demnächst wird die zuständige Kammer mit den Parteien jeweils einen Termin zur mündlichen Verhandlung absprechen. Die Verhandlungen sind öffentlich. Das Gericht wird rechtzeitig über Zeit und Ort der Verhandlungen informieren.

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