Am Großglockner bleibt eine junge Frau kurz unter dem Gipfel zurück und erfriert, ihr erfahrener Bergsteiger-Partner klettert die anspruchsvolle Tour weiter – um Hilfe zu holen, wie er sagt. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.
Oben, ganz oben, auf 3798 Metern, wartet dieses ganz bestimmte Gefühl auf den Bergsteiger. Der Grund, warum er sich über Schneefelder, schmale Wege und an steilen Abhängen herauf gequält hat. Auf dem Gipfel des Großglockners blickt der Kletterer auf das europäische Alpenpanorama, das sich horizontal in jede Richtung ausbreitet – schneebedeckte Gipfel, die sich über Hunderte Kilometer aneinander reihen; Dörfer, hineingetupft wie in eine Modelllandschaft; eine bizarre, sich willkürlich auftürmende Felsenlandschaft, scheinbar chaotisch und doch von vollkommener Ästhetik. „Gipfelfieber“ nennen Alpinisten den Drang, ganz nach oben und diese Aussicht genießen zu wollen, Widerstände zu überwinden, seien es steile Wände oder schwindende Kräfte.
Hat dieses Fieber Kerstin G. das Leben gekostet?
Am 19. Januar 2025 stieg die 33-jährige Frau gemeinsam mit ihrem Freund Thomas P., damals 36, auf den Großglockner, den wohl bekanntesten und höchsten Berg Österreichs. P. galt als erfahrener Bergsteiger, sie als sportlich und ambitioniert; in den Hochalpen aber war sie noch nicht unterwegs. Beide stiegen an jenem Tag zur Bergspitze auf. Etwa 50 Meter vor dem großen Ziel klappte Kerstin G. nach 18 Stunden Aufstieg mitten in der Nacht zusammen. Das geschah gegen 2 Uhr, der Wind peitschte mit Böen bis zu 78 Stundenkilometern um die Felsen, die Temperatur lag bei minus acht Grad. Thomas P. ging weiter, kraxelte zum Gipfelkreuz und ging auf der anderen Seite den leichteren Weg wieder herunter, um Hilfe zu holen, wie er sagte. Seine Freundin erfror unterdessen. Ein Bergretter fand sie am nächsten Tag, sie lag zusammengekauert wie ein Kind im Schlaf auf einem Schneefeld.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck sieht in dem Fall weniger einen tragischen Unfall denn eine grob fahrlässige Tötung – eine Straftat, das in Österreich mit einer Haftstrafe von drei Jahren bestraft werden kann. Die ganze Tour sei dilettantisch vorbereitet und durchgeführt worden. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den Freund, der seine Freundin am Berg zurückließ.
Das Paar brach nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen 6.45 Uhr am Fuße des Berges auf. Die avisierte Route sollte über den Stüdlgrat nach oben führen, eine anspruchsvolle Tour. Für die Ermittler begann das Drama bereits zu diesem Zeitpunkt: Kerstin G. habe noch nie eine solche alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage absolviert. Die winterlichen Verhältnisse erschwerten die Tour zudem. Trotz dieser Faktoren verzichtete Thomas P. auf eine Biwak-Notausrüstung, weil er nicht damit rechnete, eine solche benötigen zu müssen.
Wer auf den Gipfel will, muss 400 Höhenmeter in der Stunde schaffen. Bei der Vorbereitung müssen Bergsteiger genau planen, zu welchem Zeitpunkt sie bestimmte Wegmarken wie Hütten oder Orte erreichen – 400 Höhenmeter pro Stunde eben. Passt alles, kann es weitergehen. Wer aber zu langsam ist, dem geht die Zeit aus, gerade im Winter. Umkehren ist keine Schande, gerade an so einem Tag. Im Gegenteil: Andernfalls begibt man sich möglicherweise in Lebensgefahr.
Um 16.20 Uhr setzte an diesem Januartag die Dämmerung ein, bis dahin hätten die beiden wieder im Tal sein müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas P. vor, zwei Stunden zu spät gestartet zu sein. Die Tour hätte so gar nicht funktionieren können, das Paar wäre auf jeden Fall in eine prekäre Lage gekommen. Am „Frühstücksplatzerl“, einem Ort, der als „point of no return“ gilt, hätten die beiden umkehren müssen, so die Staatsanwaltschaft. Vor dem anschließenden Aufstieg warnt ein Schild: „Ab hier beginnen die Hauptschwierigkeiten.“ Das Paar kletterte weiter.
Dazu trug Kerstin G. Snowboard-Softboots, die für den Aufstieg im Gelände ungeeignet sind. Das habe Thomas P. „zugelassen“. Damit macht die Strafverfolgungsbehörde deutlich, dass der Freund der Verstorbenen eine herausgehobene Rolle als „Bergführer“ gehabt habe und sich viel umsichtiger um Kerstin G. hätte kümmern müssen – und zwar von Beginn an, mit der Planung der Besteigung. Er soll den Ermittlern zufolge der Verantwortliche gewesen sein.
Ab 20.50 Uhr kam das ungleiche Duo nicht mehr wesentlich weiter. Unten, am Fuß des Großglockners, fiel einem Passanten gegen 22 Uhr das Auto von Thomas P. auf. Konnte es sein, dass an diesem Abend noch Menschen oben waren? Der Mann informierte die Bergrettung, die auf der Webcam den Schein der Helmlampen der beiden ausmachen konnte.
Die Bergretter alarmierten einen Polizeihubschrauber, der gegen 22.50 Uhr neben den beiden einsamen Kraxlern auftauchte und sie mit einem Scheinwerfer anstrahlte. Doch weder Kerstin G. noch Thomas P. reagierten. Auf Anrufe der Polizei reagierte der Mann nicht. Weil er das Telefon nicht hörte? Oder weil er nicht wollte?
Erst um 0.35 Uhr rief der Mann die Alpinpolizei an. Über den Inhalt des Gesprächs gibt es unterschiedliche Angaben des Polizisten und des Angeklagten. Fest steht, dass Thomas P. nach dem Telefonat keine Anrufe mehr entgegennahm, das Handy auf „lautlos“ stellte und verstaute. Ihr Freund habe es „unterlassen“, Kerstin G. an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor „Wärmeverlust“ zu schützen, so die Ankläger. Er habe sie auch nicht mit der Alu-Rettungsdecke eingewickelt oder ihr den schweren Rucksack abgenommen. Erst um 3.30 Uhr, als er auf dem Weg hinab war, verständigte er die Rettungskräfte.
Wann Kerstin G. erfror, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Da beide eine Smartwatch trugen, dürften ihre Gesundheitsdaten ausgelesen worden und der genaue Todeszeitpunkt gut bestimmbar gewesen sein. Das Landesgericht Innsbruck hat sich nur einen Verhandlungstag für den Prozess vorgenommen und will von 9 bis 20 Uhr insgesamt 14 Zeugen vernehmen, Plädoyers entgegennehmen und ein Urteil sprechen. Doch aus der Justiz ist zu hören, dass es wohl auch noch einen oder mehrere weitere Tage geben könnte.
Gertraud G., die Mutter von Kerstin G., hat sich der „Zeit“ gegenüber geöffnet und mitgeteilt, dass sie kein eigenes Interesse am Verfahren habe. Thomas P. sei unschuldig, es habe sich um ein Unglück gehandelt. „Wenn Kerstin nicht einverstanden war, haben sie eine Bergtour nicht gemacht“, so die Mutter. „Deswegen hat er auch nicht verdient, als Führer in die Verantwortung genommen zu werden.“ Es mache sie wütend, „dass Kerstin als kleines Dummerchen dargestellt wird, das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat“. Und gegen Thomas P. werde eine „Hexenjagd“ inszeniert. „Viele Menschen, die dem Freund von Kerstin Vorwürfe machen, waren nie in solch einer Lage. Ich wünsche ihnen, niemals in eine solche Ausnahmesituation zu kommen“, so die Mutter der am Berg zurückgelassenen Frau.
Der Angeklagte Thomas P. steht sogar als „Partner“ unter der Todesanzeige der Familie. Oben steht der Spruch: „Unser Leben ist in Gottes Hand, wenn es sein Wille ist, dann trauert nicht um mich, sondern gedenkt meiner in Liebe“.
Für eine fahrlässige Tötung, wie sie die Staatsanwaltschaft anklagt, können in Österreich drei Jahren Haft verhängt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Chefreporter Per Hinrichs schreibt über Kriminalität, Justiz und weitere Gesellschaftsthemen.