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Kiel – Er rüttelt an einem Grundpfeiler des Staates – und geht so weit wie noch keiner. In der Debatte über eine Lockerung des Kündigungsschutzes prescht Moritz Schularick (50), Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, mit besonders weitreichenden Forderungen vor. Während die CDU-Mittelstandsunion (MIT) vor ein paar Tagen mit dem Vorschlag polarisierte, Verbeamtungen einzudämmen, geht Schularick einen Schritt weiter: Er will den Kündigungsschutz abschaffen. Für Beamte und andere Gutverdiener im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft.
„Ich möchte auch den de-facto-Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst infrage stellen“, sagte Schularick der Deutschen Presse-Agentur. „Warum gibt es diese Vorzugsbehandlung?“ Betroffen wären zentrale Säulen des Staates: Polizisten, Lehrer, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte bei Bund, Ländern und Kommunen, Diplomaten sowie Amtsärzte. Insgesamt gibt es in Deutschland 1,8 bis 1,9 Millionen Beamte.

Top-Ökonom Moritz Schularick (50) stellt den Kündigungsschutz für Beamte infrage
Foto: Frank Molter/dpa
Auch Gutverdiener sollen Schutz verlieren
Doch damit nicht genug. Schularick will den Kündigungsschutz auch für gut verdienende Arbeitnehmer kippen. Konkret geht es um Beschäftigte mit einem zu versteuernden Einkommen nahe dem Spitzensteuersatz. „Warum halten wir am Kündigungsschutz für Leute fest, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen?“, sagte Schularick.
Er argumentiert, der deutsche Arbeitsmarkt sei zu starr. Hohe Kosten und langfristige Verpflichtungen bremsten Unternehmen aus, vor allem bei Forschung und Entwicklung. Nach Beobachtung von Schularick verlagern deutsche Unternehmen Forschung und Entwicklung auch deshalb nach China, weil der Kündigungsschutz hierzulande so streng ist. „Wenn ich als Unternehmen in Deutschland nach einem gescheiterten Projekt eine Gruppe von 20 Entwicklern über Jahre weiterbeschäftigen muss, fange ich mit dem Projekt nicht an.“
Beamte werden auf Lebenszeit ernannt. Das gehört seit der Weimarer Reichsverfassung zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Schutz vor einer normalen Kündigung ist damit verfassungsrechtlich garantiert.