Mitten in einer Nacht im Sommer vergangenen Jahres soll ein 17-Jähriger eine folgenschwere Entscheidung getroffen haben. Dafür musste er sich nun vor dem Augsburger Landgericht verantworten.
Es ist eine Nacht im Juni, als der Jugendliche in ein Auto steigt. Im nördlichen Landkreis Augsburg fährt er falsch auf die B2 auf. Dort prallt sein Fahrzeug mit einem anderen Wagen zusammen, in dem ein 43-Jähriger sitzt. Der wird schwer verletzt.
Der Jugendliche wurde damals vorläufig festgenommen. Denn im Raum steht ein schrecklicher Verdacht: Hatte der Minderjährige den Unfall vorsätzlich begangen? Das Gericht ist davon überzeugt. Der Unfall ist inzwischen knapp ein halbes Jahr her. Nun fiel am Augsburger Landgericht das Urteil.
Nach Angaben des Gerichts wurde der 17-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte bleibt weiter in Haft. Aufgrund seines Alters hatte die Verhandlung nichtöffentlich stattgefunden.
Der Entgegenkommende hatte keine Chance auszuweichen
Die Kammer war am Ende des Verfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte den Tod des entgegenkommenden Fahrers in Kauf genommen hatte. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gewesen, da der Entgegenkommende keine Chance hatte, auszuweichen.
Dem Jugendlichen wurde die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Für die Neuerteilung wurde eine Sperrfrist von fünf Jahren verhängt. Dies entspricht der Obergrenze der befristeten Sperren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil hätte härter ausfallen können. Doch maßgeblich entlastend wirkte nach Mitteilung des Gerichts das weitgehende Geständnis des 17-Jährigen, der keine Vorstrafen hatte. Außerdem kam es zu einer Entschuldigung und einem Ausgleich mit dem Tatopfer. Zudem war die Schuld des Angeklagten aufgrund seiner psychischen Situation vermindert.
„Strafschärfend“, so das Gericht, seien dagegen die erheblichen Verletzungen des Geschädigten gewesen. Dieser musste nach dem Unfall in stationäre Behandlung. Zudem sei die Tat aus nichtigem Anlass begangen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Cordula Homann
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