Sollte dieses Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Bundesregierung vom Bundestag beschlossen werden, brächte es wohl die Sozialämter an ihre Leistungsgrenzen: Geplant ist, Geflüchtete aus der Ukraine künftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen; bisher beziehen die Geflüchteten Bürgergeld. Mit den geringeren Sozialleistungen geht auch ein Wechsel der Verantwortlichkeiten einher. Seit Juni 2022 ist das Jobcenter für die Kriegsflüchtlinge verantwortlich, bald soll es – wie für alle anderen Flüchtlinge auch – wieder das Sozialamt sein.