Das Hauptzollamt Krefeld hat jetzt mehrere Betriebe des Gaststättengewerbes in Neuss, Viersen und Mönchengladbach auf die Einhaltung des gesetzlich vereinbarten Mindestlohns kontrolliert. Es ging auch um weitere sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften. Insgesamt wurden bei den Einsätzen 60 Personen in 15 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In den kontrollierten Betrieben wurden Geschäftsunterlagen angefordert, die nun im Rahmen nachgelagerter Prüfungen ausgewertet werden. Das teilte der Zoll am Montag mit.