Detmold (mak). Die 34 Schüsse, die Polizisten vor zwei Jahren in Bad Salzuflen auf einen Audi und seinen Fahrer (19) abgegeben hatten, bleiben ohne strafrechtliche Folgen – es wird keinen Prozess geben. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das Verfahren gegen die beiden Herforder Beamten eingestellt, deren Kugeln den damals 19-Jährigen Bilel G. getroffen hatten. Der Herforder ist seit dem Polizeieinsatz im Juni 2023 querschnittgelähmt.

Der junge Mann, der keinen Führerschein hatte, war im Juni 2023 frühmorgens mit dem Audi seiner Mutter vor einer Polizeikontrolle von Herford nach Bad Salzuflen geflohen. Fünf Streifenwagen und ein Zivilwagen verfolgten ihn bis in den Wendehammer einer Sackgasse. Den Angaben der Polizei zufolge wendete der Herforder dort und gab Gas. 13 Einsatzkräfte waren damals vor Ort, einige wähnten sich nach eigener Aussage in diesem Moment in Lebensgefahr. Vier Polizistinnen und zwei Polizisten feuerten 34 Kugeln in Richtung des Audis, fünf trafen den 19-Jährigen. Diese Kugeln konnten später zwei Herforder Polizisten zugerechnet werden.

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Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt wurde Medienberichten zufolge nach Paragraph 170/2 der Strafprozessordnung eingestellt, was bedeutet, dass die Ermittlungen keinen Anlass für eine Anklageerhebung ergeben haben. „Wir gehen davon aus, dass die Polizisten in Notwehr geschossen haben, als der Audi-Fahrer auf sie zufuhr“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.

Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes

Gegen den Audi-Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet – er soll direkt auf eine Polizistin und einen Polizisten zugefahren sein. „Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft noch“, sagte Oberstaatsanwalt Vetter.

Die Polizei prüft jetzt noch intern, ob Beamte bei dem Einsatz gegen Dienstrecht verstoßen haben.