Wer das Geld bekommt, ist offen
Der Milliardenbetrag liegt laut Generalstaatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Strafverfahrens auf einem Verwahrkonto der Bundesbank. Wird die Einziehung des Vermögens im Verfahren für rechtmäßig erklärt, hat der Freistaat laut einem Bericht des Nachrichtenportals „Tag24“ gute Chancen, den Geldschatz in den Landeshaushalt überführen zu können.
Sollten den Angeklagten die vorgeworfenen Straftaten nicht nachgewiesen werden, stehen ihnen die bislang von Sachsen verwahrten Milliarden Euro zu.
Die geheimen Geldsummen der Angeklagten
Die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streamingportals wurden erst Jahre nach dessen Abschaltung 2013 gefasst. Der in Leipzig angeklagte mutmaßliche Haupttäter erst zehn Jahre später 2023. Der hatte den Angaben zufolge den Großteil der Gewinne in Bitcoins investiert. „Insgesamt erwarb er 136.000 Bitcoins“, heißt es in der Anklageschrift. Nach seiner Festnahme 2023 übergab er den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der 42-Jährige noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs wären die rund drei Milliarden Euro wert. Außerdem soll er beim Verkauf der Kryptowährung in den Jahren seines Abtauchens mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben. Wo all das Geld ist, ist noch unklar.
Das Landgericht hat zunächst neun Verhandlungstage bis 19. Mai geplant.