Wohnen dürfte in Duisburg teurer werden – und zwar sowohl für Mieter, als auch für Eigentümer. Der Rat der Stadt hat am Dienstag eine umstrittene Entscheidung getroffen: Künftig gilt bei der Grundsteuer ein einheitlicher Hebesatz für alle Grundstücksarten. Die zuvor beschlossene Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken wird damit aufgehoben. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.