Der zweite Prozesstag am Kölner Landgericht zum tödlichen Unfall auf der A555 bei Wesseling, bei dem eine Mutter (49) und ihre Tochter (23) starben, begann mit einer Überraschung. Einer der beiden Angeklagten ergänzte seine vorherige Aussage. Zusammen mit einer Erklärung seines Anwalts sollte so offenkundig die Glaubwürdigkeit des Mitangeklagten infrage gestellt werden. Zudem äußerten sich mehrere Zeugen, die die Autos der heute 22-Jährigen kurz vor dem Unfall gesehen hatten, und berichteten von einem rasanten Fahrstil.

Nach Einschätzung von Hendrik Kaldewei, Rechtsanwalt des Angeklagten Emil P. (Name geändert), sei die Aussage des Beifahrers von Richard M. (Name ebenfalls geändert), die dieser am ersten Prozesstag abgegeben hatte, „ohne Beweiswert“. Dieser habe selbst angegeben, während der Fahrt auf sein Handy geschaut und nichts gesehen zu haben. Er könne sich an die Ereignisse unmittelbar vor und nach dem Unfall nicht erinnern, nur an den Unfall selbst – das sei unglaubwürdig. Die Aussage stehe im Widerspruch zu einem Video der Fahrt von Emil P., Sekunden vor der Kollision. Dieses belege, so Kaldewei, dass der Angeklagte die Spur unmittelbar vor dem Unfall nicht gewechselt habe.

Dass der Mitangeklagte Richard M. sowie die beiden jeweiligen Beifahrer deckungsgleich etwas anderes behaupteten, müsse eine „bewusste Falschaussage“ sein zu dem Zweck, Richard M. zu schützen und Emil P. „fälschlicherweise zu belasten“. Das sei „ein deutliches Indiz dafür, dass der Angeklagte (Richard M.) etwas zu verbergen habe. „Was suchte er auf dem Auffahrtstreifen?“, legte Kaldewei nahe, dass Richard M. womöglich versucht habe, Emil P. rechts zu überholen.

Der Wagen von Emil P. war es, der bei dem Unfall am 1. Dezember 2023 mit dem VW Polo der beiden Opfer kollidierte, der daraufhin explodierte und ausbrannte. Er und der Mitangeklagte Richard M., heute 22 Jahre alt, waren zum Zeitpunkt des Unfalls Nachwuchsspieler beim 1. FC Köln, wurden jedoch infolgedessen freigestellt. Am ersten Prozesstag hatte Richard M. ausgesagt, Emil P. sei nach einer Baustelle von der linken Spur zügig auf die rechte gewechselt und habe ihn dabei ausgebremst. Er selbst habe deshalb auf den Standstreifen ausweichen müssen.

Widersprüchliche Aussagen

Laut Anklage stießen die Fahrzeuge der beiden Angeklagten danach zusammen, wodurch Emil P. die Kontrolle verlor und bei hoher Geschwindigkeit in den Wagen der zwei Frauen fuhr, die an diesem Abend auf dem Heimweg von einem Konzert gewesen sein sollen. Die Beifahrer der Angeklagten hatten ähnliche Aussagen getätigt.

Der so belastete Emil P. hingegen hatte ausgesagt, er sei nach der Baustelle zunächst auf der linken Spur gefahren, habe beschleunigt, später ein Tempo-120-Schild gesehen und erst dann auf die rechte Spur gewechselt. Dort habe er den Wagen „ausrollen lassen“ und sei noch etwa 180 bis 190 Stundenkilometer gefahren, als es „plötzlich geknallt“ habe. Richard M. habe ihn von rechts touchiert.

Nachdem sein früherer Mannschaftskamerad und Freund ihn am ersten Prozesstag belastet hatte, erhob Emil P. jetzt seinerseits Vorwürfe: Eine Woche nach dem Unfall sei der Spielervater (sportlicher Mentor, Anm. d. Red.) von Richard M. auf ihn zugekommen und habe angeboten, dass auch Emil P. von dessen Rechtsanwalt, dem Kölner Verkehrsrechtler Wolfgang Schenk, verteidigt werden könne, gibt P. in seiner ergänzenden Aussage zu Protokoll. Da ein Anwalt allerdings nicht zwei verschiedene Angeklagte in ein und demselben Verfahren verteidigen darf und er nicht nur von dessen Vertreter habe verteidigt werden wollen, habe er sich einen eigenen Anwalt gesucht.

Der Spielervater sei dann wiederum auf ihn und seinen Anwalt zugekommen und habe vorgeschlagen, dass sie sich mit Richard M. und dessen Anwalt Schenk zusammensetzen könnten, um sich zu besprechen. Bei dem Gespräch sei es zunächst um den Sachverhalt gegangen, erzählt Emil P., doch dann habe Schenk seine Verteidigungstaktik offenbart. „Lieber ein Kopf fällt statt zwei“, habe der Anwalt zu ihm gesagt. Schenk und Richard M. hätten auf ihn einwirken wollen mit dem Ziel, dass er die Alleinschuld auf sich nimmt. Sein eigener Anwalt sei dabei nach seinem Befinden zu passiv geblieben, so Emil P. weiter. In der Folge habe er sich einen neuen Verteidiger gesucht – Hendrik Kaldewei.

Zeugen berichten über Fahrweise der Angeklagten

Richard M. verzichtete am zweiten Prozesstag auf weitere Äußerungen. Mehrere Zeugen, die am Unfallabend ebenfalls auf der A555 unterwegs gewesen waren, schilderten dagegen eindrücklich, wie sie die Fahrweise der Personen in einem oder beiden Fahrzeugen kurz vor dem Unfall in Erinnerung haben. Emil P. fuhr einen silbernen Audi A5, Richard M. einen ebenfalls silbernen Mercedes E400a.

Ein 42-jähriger Bonner war gemeinsam mit seiner Partnerin, einer 40-jährigen Kölnerin, auf der Autobahn unterwegs. Vor der Baustelle seien zwei Fahrzeuge rechts und links „in unglaublichem Tempo an uns vorbeigezogen“, sagte die Kölnerin. Das eine Auto habe es nur ganz knapp vor den Baustellenbarken geschafft, noch vor einem Auto vor ihr einzuscheren.

Der Bonner schilderte den Ablauf ähnlich: „Ich fahre viel Auto, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Ich fand es erschreckend.“ Die Geschwindigkeit bei diesem Manöver schätzte er auf etwa 180 Stundenkilometer. Er habe gedacht, dass die zwei Fahrer nach „dieser gefährlichen Aktion“ gemäßigter fahren würden, „aber es ging ja noch weiter“.

Einer 32-jährigen Rheinbacherin fiel nur eines der beiden Autos auf: der Audi von Emil P. Dieser habe immer wieder die „Lichthupe“ genutzt, bis die Autos vor ihr eine Art Rettungsgasse gebildet hätten. Dann sei der Audi zwischen den Spuren „hindurch geschossen“, berichtet sie.

Einem 32-jährigen Bornheimer, der von der Arbeit auf dem Weg nach Hause war, war eines der Autos ebenfalls vor dem Unfall aufgefallen. Der Fahrer sei in der Baustelle sehr dicht auf Autos vor ihm aufgefahren. „Aus einem Bauchgefühl heraus“ habe er sich das Kennzeichen gemerkt. Später habe er dieses Auto, den Audi von Emil P., an der Unfallstelle wiedergesehen. Als er angehalten und gefragt habe, ob er helfen könne, habe der Fahrer, der „aufgelöst“ wirkte, gesagt: „Ich bin einfach reingebrettert.“

Der dritte Verhandlungstag ist für den kommenden Montag, 2. März, angesetzt. Der Prozess dauert noch mindestens bis Ende März.

Dieser Artikel erschien zuerst beim Bonner Generalanzeiger.