Am Mittwoch, dem 30. April, gab die Stadt bekannt, dass die Verwaltung dem Stadtrat im Mai eine neue Vorlage zum ehemaligen Technischen Rathaus in der Prager Straße zur Beschlussfassung zuleiten will. Darin wird auf den Komplettabriss des Rohbaus von 1980 verzichtet und eine Weiternutzung des Gebäudes mit einem daran anschließenden Neubau favorisiert. So soll der Abrissbeschluss vom vergangenen Jahr aufgehoben werden.
Besonders engagiert für diesen neuen Ansatz haben sich Leipziger Architekten. Der Architekt Adalbert Haberbeck hat sogar schon Visionen für eine künftige Gestaltung des Bauwerks ins Bild gebannt.
„Meines Erachtens sollten sowohl der große Gebäuderiegel als auch der Speisesaalkomplex komplett erhalten und umgestaltet werden“, schreibt er. „Der BDB-Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. hatte in der Fachsitzung im November 2024 vorgeschlagen, hierzu ein Werkstattverfahren mit Leipziger Architekten und Ingenieuren durchzuführen. Seitdem bereite ich mich auf dieses Verfahren vor und kann Ihnen anhand einer Entwurfsvariante darlegen, dass dies möglich ist, ohne zu behaupten, dass das alternativlos sei.“
Dabei appelliert er an die Leipziger Ratsfraktionen, ihren Beschluss vom Frühjahr 2024 zu revidieren und für die neue Vorlage der Stadt zu stimmen.
Die Vision von Adalbert Haberbeck
Zwischenstand 04/2025 Entwurfskonzept AHA-Adalbert-Haberbeck-Architekt-BDB zur Revitalisierung des Technischen Rathauses in Leipzig
Adalbert Haberbeck, Architekt BDB, Mitglied der Initiative Leipziger Architekten
Das Entwurfskonzept sieht den Erhalt des VGB (Vereinheitlichter Geschossbau) Rohbaus von 1980 aus Stahlbetonfertigteilen mit ergänzenden Baukörpern in Holzbauweise als variabel nutzbare Skelettkonstruktion vor. Die geschlossenen Fassadenbereiche (Brüstungen) und Dachflächen werden mit Solarpanelen in Kombination mit Solarkollektoren bestückt, sodass übers Jahr der Energiebedarf des Gebäudekomplexes weitgehend selbst gedeckt werden kann.
Vorderseite des neu gestalteten Gebäudes an der Prager Straße. Visualisierung: Adalbert Haberbeck
Der südlich angedockte Speisesaalkomplex wird im Duktus des Hauptgebäudes umgestaltet und die denkmalschutzrechtlichen Belange auf den Speisesaalbereich samt Zugänge beschränkt.
Die Grundstruktur des Gebäudekomplexes mit seinen vier baugleichen Sektionen, die gleichzeitig auch die Brandabschnitte waren und wieder werden sollen, bleibt im Wesentlichen erhalten und wird durch vier kreuzende Riegel ergänzt. Diese Riegel nehmen die Traufhöhe der umgebenden Bebauung auf und vermitteln die städtebauliche Erscheinung des elfgeschossigen Hauptbaukörpers, der das Rückgrat der Anlage bildet, im Stadtraum. Im Kreuzungsbereich liegen die Erschließungskerne und Nebenfunktionen, die kein Tageslicht benötigen.
Rückseite des neu gestalteten Gebäudes an der Prager Straße. Visualisierung: Adalbert Haberbeck
Wie zuvor erhalten die vier Sektionen in deren Mitte eigene Hauptzugänge, die wiederum den Verwaltungsbereichen des Technischen Rathauses zugeordnet werden. Der Erdgeschossbereich ist mit Teilen des 1. Obergeschosses öffentlich zugänglich und dient dem öffentlichen Service. Die oberen Geschosse – 9 im Hauptbaukörper und 4 in den Nebenbaukörpern – werden verwaltungsintern genutzt.
In der vertikalen Schnittstelle zwischen dem 11-geschossigen Hauptbaukörper und den 6-gesschossigen Nebenbaukörpern wird im 7-ten Geschoss des Hauptbaukörpers eine verwaltungsinterne Kommunikations- und Pausenzone mit Zugang zu den teilbegrünten Dächern der Nebenbaukörper eingeordnet.
Die äußere Erscheinung wird geprägt durch die dunkelblauen Solarelemente und goldeloxierte Verblechungen der Brüstungen und Abdeckungen, die blaugelbe Flagge der Stadt Leipzig symbolisierend. Aus meiner langjährigen Berufserfahrung, zu der auch die Kenntnis der VGB-Bauweise zählt, empfehle ich beim Bauen im Bestand stets mit und nicht gegen den Bestand zu planen. Dies nicht nur der Kosten und Ressourcen willen, sondern auch, um die Spuren der Geschichte für die nachfolgenden Generationen erfahrbar zu machen.