Am Mönchengladbacher Landgericht beginnt am 20. März der Prozess gegen einen 57 Jahre alten Mann aus Hückelhoven. Er muss sich vor der 1. Großen Strafkammer verantworten. Der Tatvorwurf lautet auf Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten, teilt das Gericht mit.

Wie es weiter heißt, soll der 57-Jährige mit seiner geistig behinderten Tochter, geboren 1998, zwischen Januar 2022 und Ende Juni 2024 bei zehn Gelegenheiten Geschlechtsverkehr gehabt haben, dabei soll er sie auch zum Oralverkehr gezwungen haben. Von diesem Sachverhalt geht die Staatsanwaltschaft aus. Der Hückelhovener soll immer gewisse Zeitfenster ausgenutzt haben, in denen seine Ehefrau, die Mutter der Geschädigten, nicht zu Hause gewesen sei, erklärt die Staatsanwaltschaft weiter.

Der 57 Jahre alte Hückelhovener soll bei den Taten seiner Tochter gegenüber immer erklärt haben, sie müsse dies lernen. Die Geschädigte habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nicht nur verbal, sondern auch gestikulierend mitgeteilt, dass der Vater in den Momenten der Taten gegen ihren Willen gehandelt habe. Das habe der Mann allerdings immer ignoriert.

Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts in Mönchengladbach gegen den Mann aus Hückelhoven beginnt am 20. März, danach sind laut Staatsanwaltschaft drei weitere Verhandlungstermine angesetzt, die am 23. März, 24. März und am 27. März stattfinden sollen. Am 27. März könnte dann auch das Urteil gegen den Angeklagten gesprochen werden.