Bundestag ebnet Weg für Wolfsjagd in Deutschland

Bildbeschreibung: Ein Wolf.

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ mit Änderungen beschlossen. Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Drucksache: (21/3546, 21/4090)

In der Antwort heißt es:

Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa gilt als Erfolg der Arten­­schutzpolitik. Mit der zunehmenden Ausbreitung des Wolfs steigt jedoch auch das Konfliktpotenzial sowohl für die Bevölkerung als auch für die Weidetierhaltung. Im Jahr 2024 wurden rund 1 100 Übergriffe registriert, bei denen etwa 4 300 Nutztiere gerissen oder verletzt wurden. Gleichzeitig lagen die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland bei rund 23,4 Millionen Euro, zuzüglich rund 780 000 Euro für Ausgleichszahlungen bei Wolfsübergriffen.

Die Auswirkungen auf die Weidetierhalter sind erheblich und teils existenzbedrohend. Neben den wirtschaftlichen Verlusten können Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwer verletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch stark belasten. Als Folge geben immer mehr Weidetierhalter ihre Tätigkeit auf, obwohl ihre Arbeit für Landschaftspflege, biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unverzichtbar ist. Beispielsweise leistet die Deichschäferei einen wichtigen Beitrag zum Küstenschutz und damit zum Schutz der Bevölkerung, während gleichzeitig artgerechte Tierhaltung und Tierwohl gewährleistet werden.

Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:

Für den Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, der den Entwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen ganz streicht, stimmten wie auch für den entsprechend geänderten Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der koalitionstragenden Fraktionen jeweils die CDU/CSU, SPD und AfD. Der Entschließungsantrag betont unter anderem noch einmal, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen.

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Autor: © RND / Redaktion

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