Die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind in Berlin im vergangenen Jahr erneut deutlich zurückgegangen. 2024 wurden 1526 Wohnungen durch Grundbuchumschreibungen umgewandelt. Im Jahr davor waren es noch 4475, im Jahr 2022 sogar 17.047. Die Zahlen gehen aus der Antwort einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger an die Stadtentwicklungsverwaltung hervor.
Grund für den Rückgang ist eine Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Der neue Paragraf 250 im Baugesetzbuch (BauGB) regelt seitdem, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in allen bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten genehmigungspflichtig ist. In Berlin trifft das auf das gesamte Stadtgebiet zu.
Anspruch auf Genehmigung hat ein Eigentümer nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn er selbst oder Familienangehörige einziehen oder wenn mindestens zwei Drittel der bestehenden Mieter ihre Wohnung kaufen.
In den Jahren vor 2021 kam es in Berlin im Schnitt zu rund 15.000 Umwandlungen pro Jahr. Im Jahr 2021 wurden sogar 28.595 Umwandlungen registriert, da es im Vorfeld der Gesetzesverschärfung zu einem „Vorzieheffekt“ kam.
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Schwarz-Rot will die Ende 2025 auslaufende Regelung verlängern
Vergangenes Jahr wurden lediglich 139 der 1526 Umwandlungen nach Paragraf 250 BauGB in Berlin beantragt, 103 wurden genehmigt, 20 abgelehnt. 16 Anträge sind noch in Bearbeitung. Alle anderen Umwandlungen betreffen Wohnhäuser mit weniger als sechs Wohnungen.
„Es ist erfreulich, dass die Umwandlungen weiter zurückgehen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Schmidberger dem Tagesspiegel. „Allerdings ist Eile geboten, der Bund muss die Regelung schnell verlängern und am besten entfristen, damit es nicht zu einer Verschlechterung für Mieterinnen und Mieter kommt.“
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Laut Bundesgesetz laufen die entsprechenden Länderverordnungen Ende des Jahres aus. CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, um fünf Jahre zu verlängern. Laut Stadtentwicklungsverwaltung muss der Bundestag die Regelung jedoch bis spätestens September verlängern, damit das Land Berlin eine neue Verordnung ausarbeiteten kann – und es zu keiner Schutzlücke ab dem 1. Januar 2026 kommt.