Im Neusässer Rathaus wird bereits gewählt – im Sitzungssaal des Rathauses hat die Kommune ein Briefwahllokal eingerichtet. Wer will, kann jetzt ins Rathaus kommen, mit seiner Wahlbenachrichtigung oder mit dem Personalausweis seine Wahlunterlagen abholen und dort direkt wählen. Der Stimmzettel wird dann im Umschlag zu allen anderen Wahlbriefen gelegt, die bereits angekommen sind. Ausgezählt werden diese Stimmzettel, wie alle anderen, erst am Abend des Wahltags, 8. März, ab 18 Uhr. „Ich mache in diesem Jahr zum ersten Mal Briefwahl, weil der Wahlzettel so groß ist“, spielt eine Neusässerin auf die zahlreichen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel zur Kreistagswahl an. Insgesamt haben in Neusäß bis kurz vor Wochenmitte knapp 5400 Personen ihre Briefwahlunterlagen angefordert, was bei insgesamt gut 18.000 Wahlberechtigten eine bisherige Quote von 28,9 Prozent bedeutet. Wie sieht das in den anderen Städten im Landkreis Augsburg aus?

In Gersthofen lag die Quote einen Tag später bereits bei 30,4 Prozent der insgesamt etwa 17.100 Wahlberechtigten, in Stadtbergen lag sie, ähnlich wie in Neusäß, am Mittwoch ebenfalls bei gut 28 Prozent der insgesamt 11.735 Stimmberechtigten. Leicht höhere Zahlen gibt es aus dem südlichen Landkreis: In Schwabmünchen und in Bobingen lag die Briefwahlquote bereits Mitte der Woche etwas höher, nämlich jeweils bei rund bei 34 Prozent. In Königsbrunn gibt es die meisten Wahlberechtigten in einer Kommune im Landkreis, dort sind es 21.350, von denen bereits 32 Prozent die Briefwahl beantragt haben.

Das Problem: Jeder Wahlbrief muss einzeln geöffnet und sortiert werden

Was nach einer Kleinigkeit aussieht, könnte am Abend des 8. März doch ein paar Minuten in der Bekanntgabe des Ergebnisses ausmachen: Weil die Wahlbriefe auch erst um 18 Uhr geöffnet werden dürfen und dann die jeweils vier Stimmzettel für Bürgermeister-, Landrats-, Stadt- oder Gemeinderats- und Kreistagswahl auf einzelne Häufchen gelegt werden müssen, dauert die Auszählung ein paar Minuten länger, als wenn in einem Wahllokal einfach die Urne ausgeleert werden muss, erläutert ein Wahlleiter.

Was zudem auffällt: Obwohl die vorhergehenden Kommunalwahlen in Bayern am Tag vor dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 stattfanden, liegt die Zahl der Briefwähler in diesem Jahr etwa in Schwabmünchen bereits jetzt höher als vor sechs Jahren. Dort waren es am Ende knapp 29 Prozent – eine Quote, die sich in diesem Rahmen auch in den übrigen Städten im Landkreis Augsburg bewegt hatte. Wie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen auch bei der Kommunalwahl EU-Bürger mitwählen, ihr Anteil liegt in Schwabmünchen und Königsbrunn etwa bei sieben Prozent, in den anderen Städten im Landkreis Augsburg leicht darunter.

Bei Krankheit kann auch am 8. März noch Briefwahl beantragt werden

Eine Entscheidung zur Briefwahl ist übrigens immer noch möglich – regulär bis Freitag, 6. März, oder bei einer akuten Krankheit sogar bis 15 Uhr am Wahltag selbst. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln muss dann bis 18 Uhr im jeweiligen Rathaus sein, bis zu diesem Zeitpunkt kann er in den Briefkasten eingeworfen werden.

Übrigens ist unter den Wahlberechtigten zumeist ein Anteil von vier (Schwabmünchen) bis sieben (in Neusäß) Prozent Erstwähler. Gerade unter denen waren in diesen Tagen einige überrascht, dass sie von Parteien oder Wählergruppen aus ihrer Heimatgemeinde oder -stadt direkt angeschrieben wurden. Wie ist das möglich? Das passiert, wenn man bei der Meldebehörde nicht der Weitergabe der eigenen Daten widersprochen hat, erklärt eine Sprecherin im Landratsamt. Denn laut Meldegesetz ist die Weitergabe der persönlichen Daten durch die Behörde an Parteien rechtmäßig. Ein mündlicher oder schriftlicher Widerspruch bei der Meldebehörde gilt dann jedoch unbefristet – oder bis er widerrufen wird.

  • Jana Tallevi

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