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Berlin – Erste Konsequenz aus dem Kracher-Urteil gegen die AfD-Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextremistisch“: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) lässt das entsprechende Gutachten, das seine Vorgängerin Nancy Faeser (55, SPD) ungeprüft übernommen hatte, neu überprüfen!

Wie BILD berichtete, hat das Verwaltungsgericht Köln gestern dem BfV vorläufig untersagt, die AfD weiter „als gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Das Verfassungsschutz-Gutachten gebe das nicht her. Eine Dobrindt-Sprecherin sagte nun am späten Freitagnachmittag auf BILD-Anfrage: „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“

Vertiefte Prüfung? Erst jetzt?! Nach BILD-Informationen hatte im Zuge des Wechsels von Faeser auf Dobrindt nur eine oberflächliche Prüfung in der Fachabteilung stattgefunden. Eine Tiefenprüfung – bislang Fehlanzeige! Das Kölner Urteil ändert dies nun.

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Die Ministeriumssprecherin weiter: „Das Gutachten wurde Ende April 2025 von Bundesinnenministerin Faeser entgegengenommen und wenig später mit der Entscheidung der Einstufung verkündet. Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.“ Ein deutlicher Hinweis auf das Verfahren unter Dobrindt-Vorgängerin Faeser.

Denn Faeser hatte die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ am 2. Mai 2025 verkündet – nur wenige Tage nach Übergabe des Gutachtens durch das BfV. Sie war zu diesem Zeitpunkt nur noch geschäftsführend im Amt – die neue Bundesregierung wurde am 6. Mai vereidigt. Sie hatte auf den letzten Metern ihrer Amtszeit demnach ihre Fachaufsicht nicht wahrgenommen. Das Bundesinnenministerium hat die Rechtsaufsicht über das BfV.

Nach Auffassung des Kölner Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gibt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Für die gesamte Partei lasse sich daraus jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz ableiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war am 2. Mai 2025 zu einer anderen Einschätzung gekommen. Der Inlandsgeheimdienst teilte damals mit, der Verdacht habe sich bestätigt.

Wichtige Passagen aus dem Gerichts-Beschluss

„Es liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“

„Das Gericht ist nach der Prüfung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten.“

Es sei nicht mit „hinreichender Gewissheit“ erkennbar, dass die AfD in Regierungsverantwortung „weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens einschränkt oder verkürzt“, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden.

Die Antragsstellerin (Verfassungsschutz) „stützt ihre Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt. Danach kann bislang nicht zulasten der Antragstellerin angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden.“ Heißt: Es kann nicht gesagt werden, was intern passiert.