Der Hechinger Entführungsprozess geht in nächster Instanz vor den Bundesgerichtshof Karlsruhe: Sechs der sieben verurteilten Angeklagten haben fristgerecht Revision beantragt. Die Hechinger Staatsanwaltschaft akzeptiert die Urteile, ebenso wie ein Verurteilter, der mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist.

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Das bestätigt ein Sprecher des Hechinger Landgerichts auf Anfrage der Redaktion. Es war, wie berichtet, ein spektakulärer und aufsehenerregender Prozess, der mit zum Teil langen Jugendhaftstrafen für die Angeklagten im Alter zwischen 16 und 19 Jahren endete. Diese hatten im Frühjahr 2025 einen damals 16-Jährigen aus dem Zollernalbkreis mehrere Tage in ihrer Gewalt, weil er ihnen Geld aus illegalen Drogengeschäften schuldete. Der Geschädigte wurde an mehreren Orten misshandelt, gedemütigt und mehrfach mit dem Tode bedroht. Die Anklage vor der Großen Strafkammer des Hechinger Landgerichts lautete unter anderem gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub.

Der vom Gericht als Haupttäter und Drahtzieher eingestufte 19-Jährige aus dem Nachbarkreis Tübingen war nach elf Verhandlungstagen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sein Bruder, der laut Einschätzung des Gerichts in der ganzen Sache als Bruder involviert gewesen war, bei der Entführung aber an der Drohkulisse mitgewirkt und auch zugeschlagen hat, wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt.

Vater der Brüder rastet im Gerichtssaal aus

Nach der Urteilsverkündung im voll besetzten Schwurgerichtssaal war es zu einem Tumult gekommen, der die Hechinger Staatsanwaltschaft im Nachgang beschäftigt. Der Vater der verurteilten Brüder war ausgerastet und hatte im Zuhörerbereich einen Stuhl zu Boden geschlagen. Er wurde daraufhin von vier Polizeibeamten gesichert und zu Boden gebracht. Zuvor hatte er bei der Urteilsverkündung seines Sohnes höhnisch geklatscht. Seine Ehefrau war vom Richter nach einem Zwischenruf mit den Worten „wenn noch einer spricht, fliegt er aus dem Saal“ ermahnt worden.

Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft werden Ermittlungen gegen den randalierten Mann geführt, weil bei dem Vorfall ein Justizwachmeister der Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften (SGS) verletzt worden sei. Eine Strafanzeige liege noch nicht vor. Insoweit werde der genaue Tatvorwurf im Rahmen der laufenden Ermittlungen untersucht. Als mögliche Delikte kämen Körperverletzung und Widerstand beziehungsweise tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Betracht, teilt die Staatsanwältin weiter mit.

BGH in Karlsruhe prüft Rechtsfehler

Der Sprecher des Hechinger Landgerichts kann keine Auskunft darüber geben, wann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Revision entscheiden wird. Der BGH prüft nur Rechtsfehler, nicht den Sachverhalt.

Als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die BGH-Entscheidungen grundsätzlich rechtskräftig. Es gibt also keine „nächste Instanz“ mehr. Möglich wäre, dass der BGH das angefochtene Urteil an das Landgericht für eine erneute Verhandlung zurückverweist. Das Gesetz sieht auch vor, dass in Strafsachen nach einem BGH-Urteil ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden kann, wenn dafür die strengen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.