Über Jahre hinweg haben ehemalige Mitarbeiter eines Bauunternehmens Schmiergelder kassiert – es entstand ein Schaden von rund 2,8 Millionen Euro.
Bielefeld (dpa) – In einem Prozess um Korruption in Millionenhöhe in der Baubranche sind ehemalige Mitarbeiter eines europaweit tätigen Unternehmens schuldig gesprochen worden. Wegen Untreue verhängte das Landgericht Bielefeld Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie zweieinhalb Jahren gegen zwei der Angeklagten. Die Männer aus dem sächsischen Zwönitz und Selm in Westfalen hatten nach Überzeugung des Gerichts mehrere Jahre lang Schmiergelder von Subunternehmern ihres Arbeitgebers kassiert. Ein weiterer Angeklagter aus dem Kreis Lippe erhielt eine Bewährungsstrafe, weil er sich nur an einigen der Taten beteiligt hatte. Dem Bauunternehmen mit Sitz in Bielefeld war insgesamt ein Schaden von mindestens 2,8 Millionen Euro entstanden. „Korruption ist kein Kavaliersdelikt“, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
In leitender Funktion hatte demnach ein ehemaliger Prokurist 2018 ein komplexes Betrugssystem entwickelt: Innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden Budgets handelte er mit mehreren Subunternehmen möglichst niedrige Preise für Arbeiten aus. Die beauftragten Gewerke stellten jedoch höhere Beträge in Rechnung – die Differenz ließen sich der Prokurist sowie die später ins Boot geholten Mittäter zumeist in bar auszahlen. Später gründeten sie auch Gesellschaften, um mittels Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen an ihren Anteil zu gelangen. In einzelnen Fällen ließen die Angeklagten die beteiligten Unternehmer auch Arbeiten an ihren privaten Immobilien verrichten. 2024 war das Unternehmen ihnen auf die Schliche gekommen und hatte sie freigestellt. Geständnisse und Bemühungen um Wiedergutmachung Die Männer im Alter zwischen 34 und 45 Jahren hatten im Prozess umfassende Geständnisse abgelegt. Das Gericht honorierte darüber hinaus, dass die bislang nicht vorbestraften Täter bereits seit einiger Zeit nach Kräften um Schadenswiedergutmachung bemüht seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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