Eine Lehrerin einer weiterführenden Schule in Kaarst, die in Korschenbroich lebt, hat sich am Dienstag wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten müssen. Die 61 Jahre alte Frau hatte zum 1. Januar 2017 die kommissarische Leitung einer Hauptschule im Rhein-Erft-Kreis übernommen und im Oktober bei der Bezirksregierung Köln Zuschüsse für diese Stelle beantragt. Diese wurden ihr am 2. März 2018 rückwirkend auch bewilligt, für die Leitung der Hauptschule erhielt sie zusätzlich zu ihrer Besoldung (A13) weitere 504,03 Euro brutto im Monat.

Das habe ihr auch zugestanden – bis zum Sommer 2018, als die Hauptschule geschlossen wurde und die Lehrerin an die Schule in Kaarst wechselte. Dies sei ihr im April 2018 auch schriftlich mitgeteilt worden, der Anspruch auf die Zulage habe mit Stichtag 1. August 2018 nicht mehr bestanden. Das habe die Angeklagte auch gewusst. Und dennoch zahlte das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) diese Zuschüsse weiterhin – bis April 2023. Insgesamt wurden der Lehrerin somit 31.272 Euro brutto (mutmaßlich zu Unrecht) gezahlt. Ihrer Verpflichtung zur Aufklärung sei die Angeklagte zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.

Beim Eröffnungstermin am Dienstag, bei dem die Angeklagte auch selbst erschien, erklärte ihr Verteidiger Olaf Möhring, dass seiner Mandantin kein Vorsatz nachzuweisen und der vorgeworfene Tatbestand somit nicht haltbar sei. „Meine Mandantin hat privat nicht die Sorgfalt an den Tag gelegt wie als Lehrerin, die Zulage ist irgendwann in Vergessenheit geraten. Schlampigkeit ist kein kriminelles Verhalten“, so der Verteidiger. Durch die hohe Arbeitsbelastung an der neuen Schule habe sie die zusätzlichen Zahlungen nicht bemerkt, „sie hatte keine Zeit, ihre Bezugsmitteilungen zu prüfen“, so der Verteidiger. Auch das besagte Schreiben aus April 2018 sei nicht bei ihr eingegangen.

Die vorsitzende Richterin erklärte, dass die Lehrerin laut Landesbesoldungsgesetz dazu verpflichtet gewesen wäre, ihre Bezüge zu prüfen und sich bei zu viel gezahlten Beiträgen an den LBV hätte wenden müssen, um diese zurückzuzahlen. „Man kann nicht einfach sagen, dass man sich keine Gedanken darüber gemacht hat, das geht so nicht“, so die Richterin. Bis zum zweiten Termin am 17. März soll geprüft werden, wie es sich im Falle der Lehrerin mit der Garantenpflicht verhält. Diese bezeichnet die rechtliche Pflicht einer Person, einen bestimmten Schaden, in diesem Fall die rund 30.000 Euro, zu verhindern. Wer eine solche Pflicht hat, kann sich nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen strafbar machen.

Für den Verteidiger ist aber klar: „Nicht nur meine Mandantin hat geschlafen, sondern auch der LBV.“ Zum nächsten Termin ist eine Zeugin des LBV geladen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen soll. Sollte die Lehrerin verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs.