Braunschweig (Niedersachsen) – Nur noch seine Füße schauten aus dem Schacht! Am Samstagabend ist ein Mann (29) in einem Gully ertrunken.

Gegen 21.30 Uhr machte ein Busfahrer an der Haltestelle Kälberwiese in Braunschweig (Niedersachsen) eine erschreckende Beobachtung: In dem etwa 80 Zentimeter Meter breiten Entwässerungsschacht am Bordstein war ein Mensch fast komplett gefangen. Der Busfahrer wählte den Notruf.

Mitarbeiter der Stadtentwässerung pumpten den Schacht nach dem Unglück aus

Mitarbeiter der Stadtentwässerung pumpten den Schacht nach dem Unglück aus

Foto: Jörg Koglin

Der Mann soll laut einem Bericht der „Braunschweiger Zeitung“ bereits so tief im Gully gesteckt haben, dass kaum noch seine Füße zu sehen waren.

Schacht war mit Wasser gefüllt

Zunächst traf eine Streife der Polizei ein. Die Beamten zogen den jungen Mann aus dem zwei Meter tiefen Abflussschacht, der bis zur Hälfte mit Wasser gefüllt war. Die Hilfe kam für ihn aber zu spät. „Zu dem Zeitpunkt konnten schon keine Vitalfunktionen mehr festgestellt werden“, sagte Polizeisprecher Lars Dehnert.

Der 29-Jährige aus Gifhorn wurde unter laufender Reanimation in ein Braunschweiger Krankenhaus gebracht, wo er in der Nacht verstarb.

Möglicherweise hatte der Mann etwas verloren, wollte nach dem Gegenstand im Gully suchen

Möglicherweise hatte der Mann etwas verloren, wollte nach dem Gegenstand im Gully suchen

Foto: Jörg Koglin

Polizei vermutet Unglücksfall

Die Polizei geht derzeit von einem tragischen Unfall durch fahrlässiges Selbstverschulden aus. Die zentrale Frage bleibt: Warum kletterte oder fiel der Mann in den Schacht? Der Polizeisprecher vermutet, dass der Gifhorner den Schacht selbst geöffnet hat.

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Möglicherweise hatte er einen Gegenstand verloren und wollte danach suchen. Feuerwehr und Stadtentwässerung waren an der Unglücksstelle im Einsatz, um den Schacht abzupumpen und vielleicht zu finden, was der Mann gesucht hatte. „Am Boden lagen mehrere Fundstücke. Wir prüfen jetzt, ob ein Gegenstand des Gifhorners darunter ist.“

Auch eine Obduktion des Leichnams wurde angeordnet.