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Berlin – Rund ein Jahr nach einem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Berliner Holocaust-Mahnmal ist ein IS-Anhänger für die Tat zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verurteilte den 20-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen versuchten Mordes. Er hatte den Touristen im Februar 2025 mit einem Messer schwer am Hals verletzt. Der Mann überlebte nur dank sofortiger notärztlicher Hilfe.
Am 21. Februar 2025 gegen 18 Uhr griff Wassim Al M. (damals 19, Syrer) einen spanischen Touristen (30) zwischen dem Mahnmal und der amerikanischen Botschaft in Berlin hinterrücks mit einem Messer an, verletzte ihn lebensgefährlich. Das Opfer Iker K. (30, Ernährungswissenschaftler) musste notoperiert und ins künstliche Koma versetzt werden.

Polizisten nach der Messerattacke des Islamisten am Holocaust-Mahnmal am 21. Februar 2025
Foto: ODD ANDERSEN/AFP
Syrer schrie bei der Tat „Allahu Akbar“
Der abgelehnte Asylbewerber lebte vor der Tat in Leipzig, fuhr mit einem Messer mit 14 Zentimeter langer Klinge nach Berlin. Dort lauerte er laut Anklage inmitten des Stelenfeldes des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin jüdischen Zufallsopfern auf. In dem Moment tauchte der spanische Tourist auf. Als der zustach, schrie Al M. laut Zeugen „Allahu Akbar“ – „Allah ist groß!“ Polizisten überwältigten ihn noch am Tatort.

Polizisten überwältigen Wassim Al M. noch am Tatort
Foto: ODD ANDERSEN/AFP
Weil der Syrer versucht hatte, über Messengerdienste Kontakt zur Terrororganisation IS aufzunehmen und offenbar aus antisemitischen Motiven handelte, hatte die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen. Sie klagte Wassim Al M. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung an. Seit dem 20. November 2025 stand er vor dem Kammergericht. Iker M. trat als Nebenkläger auf.
Täter: „Eine Sekunde nach der Tat bereute ich“
Im Prozess legte Wassim Al M. ein Geständnis ab, behauptete, er sei auf Druck eines Chatpartners, den er über IS-Propagandavideos kennengelernt habe, nach Berlin gefahren. Er bat um Verzeihung: „Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich.“
Über sein Opfer sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch bei der Urteilsverkündung: „Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt an der Kehle überlebte.“ Geblieben seien aber „seelische Narben“. Iker K. ist bis heute arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung.