Das Kunstgebäude am Schlossplatz ist Sitz des Württembergischen Kunstvereins. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Auf die Kritik am Charakter eines Symposiums des Württembergischen Kunstvereins folgte eine Prüfung durch das Kulturamt und nun die Entscheidung: keine Förderung durch die Stadt.
Die Stadt Stuttgart geht auf Distanz zu einem für Mitte März geplanten Symposium des Württembergischen Kunstvereins (WKV) zum Thema „Zur Kritik der Freiheit und ihrer Repression in liberalen Demokratien“. Sie fordert vom WKV die vor mehr als einem Jahr für die Veranstaltung bewilligten Fördermittel aus dem Bereich Literatur und Philosophie in Höhe von 15.000 Euro zurück. Über diese Entscheidung hat die Stadt zu Wochenbeginn die veranstaltenden Direktoren des Kunstvereins, Iris Dressler und Hans D. Christ, informiert. Diese wehren sich gegen die Kritik.
Zur Begründung erklärte Kulturamtsleiter Marc Gegenfurtner: Das ursprüngliche Anliegen des 2024 gestellten Förderantrags habe sich „im Laufe der Zeit sowohl inhaltlich als auch personell forciert auf einen spezialisierten Seitenaspekt verlagert und der Veranstaltung eine deutlich politisierte Komponente und einseitige Konnotation verliehen“.
Die mit dem Förderantrag befasste externe Jury habe die Förderzusage „an die inhaltlich philosophische Ausrichtung sowie die Inanspruchnahme einer Beratung durch einen Philosophen gebunden“. Dieser habe geraten, das Freiheitsthema fachlich breiter und internationaler aufzustellen. „Dies blieb offenbar unbeachtet und erreicht nun inhaltlich vielmehr eine gegenteilige und verengende Fokussierung, die der ursprünglichen Förderentscheidung nicht mehr entspricht“. Gemeint ist damit die Zusammenstellung des Podiums, dem unter anderem die Publizistin Emily Dische‑Becker und der Journalist Hanno Hauenstein angehören.
Gegenfurtner äußerte sein Bedauern, dass „die deutliche Änderung des Vorhabens so eigenständig erfolgte, weil eine wirklich thematisch offenere, philosophisch breitere und heterogen besetzte Veranstaltung zum ursprünglich befürworteten Thema ,Von der Freiheit‘ wichtig gewesen wäre.“ Der Kulturamtschef betonte, es gehe nicht um ein Verbot. „Aber die Stadt fördert die Veranstaltung nicht.“
Kulturbürgermeister Mayer hatte eine Prüfung veranlasst
An dem Symposium, das vom 13. bis 15. März im Kunstverein stattfinden soll, hatte sich in der vergangenen Woche scharfe Kritik entzündet. In einem offenen Brief hatte die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) eine Relativierung des Antisemitismus beklagt. Der „implizit antiisraelische Einführungstext“ sei vom Narrativ durchzogen, „dass Antisemitismusbekämpfung ein autoritäres Unterfangen ist“, heißt es in dem Brief. In der Einladung des Kunstvereins ist von einer „zunehmenden politischen und staatlichen Einflussnahme auf öffentlich geförderte Institutionen in Kultur und Wissenschaft“ die Rede. Die „Repression“ berufe sich im Kern auf „das diffuse Konstrukt einer Deutschen Staatsräson und einer Definition von Antisemitismus, die für die gesamte Gesellschaft geltend gemacht werden sollen.“ Diese Politik „diffamiere feministische, queere, antirassistische, postkoloniale, ökoaktivistische und antifaschistische Diskurse“ und erzeuge „vorauseilenden Gehorsam, Selbstzensur und Zensur“.
Kritik an diesen Formulierungen äußerte auch der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume. Er nannte die Konzeption der Veranstaltung „gezielt einseitig und provozierend gegen den Antisemitismus-Beschluss des Deutschen Bundestags und gegen die deutsch-israelische Freundschaft gerichtet“. Der Antisemitismusforscher und Politikwissenschaftler Lars Rensmann erklärte, die These von der „Einschränkung der Israelkritik in Deutschland ist eine Schimäre“. Kein Land werde in Deutschland schärfer kritisiert als Israel. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Kulturbürgermeister Fabian Mayer (CDU) eine Prüfung veranlasst, mit der auch die externe Jury befasst war. Das Ergebnis liegt jetzt vor und fällt für den Kunstverein negativ aus.
Kunstverein beklagt „Diffamierung“
Die Direktoren des Kunstvereins, Iris Dressler und Hans D. Christ, weisen die Kritik entschieden zurück. „Weder die Veranstaltung noch deren Teilnehmer*innen noch der WKV fördern oder relativieren Antisemitismus“, schreiben sie in einer Mitteilung, die auch auf der Homepage des WKV veröffentlicht ist. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft werfe der Veranstaltung „ohne jegliche Grundlage ,israelfeindliche Propaganda‘ vor. Zudem würden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Podiums pauschal als „antisemitische Akteure“ diffamiert. Dem Antisemitismusbeauftragten Blume entgegnen die Direktoren im Hinblick auf den Antisemitismus-Beschluss des Bundestags: „Kritik an Beschlüssen des Bundestags sollte gestattet sein“. Zur Kritik des Politikwissenschaftlers Rensmann erklären sie, dieser verdrehe „die Kritik, die das Symposium am deutschen Staat übt, zu einem antijüdischen Ansinnen“. Ein Vorwurf, den dieser umgehend zurückweist: Die Behauptung einer vermeintlich eingeschränkten Israelkritik sei „mindestens anschlussfähig an die antisemitische Behauptung von der Macht der Juden, die den Staat kontrolliere und Gewalt über die öffentliche Meinung ausübe“.
„Kleinliche Entscheidung der Stadt“ – WKV-Direktoren Iris Dressler und Hans D. Christ Foto: Lichtgut
Die WKV-Direktoren sehen sich zu Unrecht in der Kritik. Sie verweisen auf Kontakte nach Israel und eine Vielzahl von Programmen, „die wir in diesem Kontext machen – von der Erinnerungskultur bis zur aktuellen Ausstellung von Dominique Hurth über weibliche NS-Täterschaft“. Gleichzeitig bekräftigen sie ihr Ansinnen: Gegenstand des interdisziplinären Symposiums sei die Frage nach der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland und anderen liberalen Demokratien. Auslöser hierfür sei „die Beobachtung, dass sich kritische Diskurs- und Handlungsräume bei bestimmten Themen – insbesondere in Bezug auf die deutsche Staatsräson, aber auch bei Klimaaktivismus oder Aktivismus gegen Rechts – zunehmend verengen“. Wörtlich schreibt der Kunstverein jetzt: „Dabei grenzt sich die Veranstaltung klar von rechtspopulistischen Positionen ab, die Diskriminierung – sei es in Form von Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus – als ein natürliches Freiheitsrecht begreifen.“
Die Entscheidung der Stadt wird als „kleinlich“ kritisiert
Die Entscheidung der Stadt Stuttgart, die bewilligte Förderung des Symposiums kurzfristig zurückzuziehen, kritisieren sie als falsch: „Es sollte eines der zentralen Anliegen der Kulturpolitik sein, sich angesichts des weltweiten Erstarkens rechtsextremer Kräfte in enger Partnerschaft mit den Institutionen für die Resilienz von Kunst und Wissenschaft einzusetzen. Dem gegenüber wirkt es kleinlich, einem Symposium, das die Schwächung von Kunst und Wissenschaft thematisiert, die Mittel zu streichen, weil man sein philosophisches Anliegen nicht erkennt.“ Auch sollte es Aufgabe der Kulturpolitik sein, „Institutionen, Kunst und Wissenschaft vor einem wachsenden politischen Druck zu schützen, mit dem unter Berufung auf die Bekämpfung von Antisemitismus oder Extremismus nicht tatsächlich Antisemitismus oder Extremismus bekämpft wird – was wünschenswert wäre –, sondern unliebsame kritische Stimmen torpediert, diffamiert und kriminalisiert werden“. Man brauche Räume, in denen kontrovers diskutiert werde, erklären sie auf Nachfrage: „Wenn wir die verlieren, dann verlieren wir alles!“
Das Symposium soll nach dem Willen des WKV in jedem Fall stattfinden – auch in der bisherigen Zusammensetzung. Dazu hat der Kunstverein einen Spendenaufruf veröffentlicht. Knapp 13.000 Euro sind bisher eingegangen: „Wir und unsere Unterstützer*innen möchten, dass all die großartigen Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Expert*innen, die unserer Einladung gefolgt sind, in Stuttgart gehört werden können“, schreiben Dressler und Christ.
Antisemitismus-Definition
Definition
Die IHRA-Definition (Internationale Allianz zum Holocaustgedenken, oft als IRHA übersetzt) lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Die Bundesregierung hat zudem folgende Erweiterung verabschiedet: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Beispiele
Die Definition wird durch nicht abschließende Beispiele ergänzt, wie stereotype Anschuldigungen gegen Juden, Holocaustleugnung, Mythen über jüdische Weltverschwörungen oder das Kollektiv-Verantwortlichmachen von Juden für Handlungen Israels. Die Definition dient als nicht bindende Arbeitsgrundlage zur Erkennung und Bekämpfung von Antisemitismus und wird von vielen Staaten und Institutionen übernommen. Mit der 2017 durch Kabinettsbeschluss verabschiedeten Definition hat die Bundesregierung nach Auskunft des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung „die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus auf nationaler Ebene gelegt. Auch für den Beauftragten der Bundesregierung ist sie handlungsleitend“.
Kritik
Gleichzeitig ist sie Gegenstand einer Debatte im akademischen Raum. So werfen die Verfasser der „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (JDA) – darunter Symposium-Teilnehmerin Dische-Becker und der Holocaust-Forscher Omer Bartov – der IHRA-Definition vor, sie verwische den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik an Israel. Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume betont dagegen, Kritik an der israelischen Regierung sei auch im Rahmen der IHRA-Definiton legitim. Es dürfe jedoch kein doppelter Standard angewendet werden. Die Bezeichnung doppelter Standard meint die Kritik, dass Israel häufiger und härter verurteilt wird als andere Staaten bei vergleichbaren Menschenrechtsverletzungen.