TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen
Berlin – Schon wieder Justiz-Ärger für Arafat Abou-Chaker (49)! Am Freitag stand der berüchtigte Clan-Chef erneut vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll einen Menschen mit dem Tod „bedroht und zugleich einen anderen beleidigt haben“, wie es in der Anklage heißt. Bei den Opfern handelt es sich um zwei Frauen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits am 7. August 2025 vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Konkret geht es um einen Vorfall vom 24. Oktober 2024. Laut Anklage war Abou-Chaker gegen 14.30 Uhr mit einem grauen Mercedes-Benz in Richtung Hermannplatz (Berlin-Neukölln) unterwegs. Auf Höhe des Einkaufszentrums Neuköllner Arkaden soll es zum Streit mit der Fahrerin eines Mercedes-Benz Vito gekommen sein. Grund laut Anklage: Abou-Chaker wollte ganz plötzlich die Fahrspur wechseln.
Wut-Anfall auf der Straße
Was dann folgte, wiegt schwer. Über das halb geöffnete rechte Fahrzeugfenster soll Abou-Chaker die Zeuginnen Y. und F. als „Schl***“ und „Hu***“ beschimpft haben. Doch damit nicht genug: Gegenüber der Zeugin Y. soll er – während er sich mit dem Finger über die Kehle fuhr – gesagt haben: „Ich f*** euch, ich f*** deine Mutter. Du bist tot.“
Zeuginnen fühlten sich bedroht
Die Staatsanwaltschaft schildert die Folgen so: „Die Zeuginnen nahmen die Äußerungen – wie von dem Angeschuldigten beabsichtigt – ernst, verspürten Angst und fühlten sich in ihrem Ehrgefühl verletzt und in ihrer Würde herabgesetzt.“
Abou-Chaker kommt ohne Strafe davon
Am Ende durfte Abu-Chaker als straffreier Mann gehen. „Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Euro gefordert“, sagt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte zu BILD.
Und: „Der Angeklagte wurde, wie von der Verteidigung beantragt, freigesprochen“, so Jani weiter. Der Tatnachweis konnte nach Auffassung des Gerichts nicht erbracht werden. „Es stand Aussage gegen Aussage. Die mutmaßlich Geschädigte und ihre Begleiterin konnten das Gericht mit ihren Schilderungen nicht überzeugen, so dass der Angeklagte freigesprochen wurde.“