Düsseldorf (dpa). Fahrgäste von Düsseldorf bis ins Bergische Land müssen sich am kommenden Dienstag auf massive Einschränkungen im Nahverkehr einstellen: Beschäftigte mehrerer kommunaler Verkehrsunternehmen würden dann ganztägig die Arbeit niederlegen, teilte die Gewerkschaft Verdi mit.
Betroffen sind unter anderem die Rheinbahn in Düsseldorf und im Kreis Mettmann sowie Verkehrsunternehmen in Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Nach Angaben der Gewerkschaft sollen am Dienstag, 10. März, in den betroffenen Städten ganztägig keine Busse und Straßenbahnen fahren. S-Bahnen und Regionalzüge seien von dem Warnstreik nicht betroffen.
Bereits am Montag, 9. März, wird der kommunale Nahverkehr in Dortmund bestreikt. In Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel und Herten müssen Fahrgäste an diesem Samstag mit Einschränkungen rechnen.
In Ostwestfalen hatte Verdi zuletzt am 26. und 27. zum Warnstreik im Nahverkehr aufgerufen. Zwei Tage lang standen Bahnen und Busse in Bielefeld und Gütersloh still.
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Warum werden Verkehrsbetriebe bestreikt?
Auslöser ist der Tarifkonflikt für die etwa 30.000 Beschäftigten in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben in NRW mit inzwischen zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden.
Verdi NRW will die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 37 Stunden kürzen – bei vollem Lohnausgleich. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten soll von 10 auf 11 Stunden erhöht werden. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit soll von 25 Prozent des Stundenentgelts auf mindestens 40 Prozent steigen.
Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen wirft Verdi seit Wochen vor, die Augen vor der desolaten Finanzlage der Verkehrsbetriebe zu verschließen. Die Tarif- und Entgeltbedingungen hätten sich schon deutlich verbessert, der Nahverkehr biete bereits attraktive Arbeitsplätze. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 24. März geplant.
Schulpflicht besteht
Das NRW-Schulministerium hatte bei vorangegangenen Warnstreiks im Nahverkehr darauf hingewiesen, dass Schulpflicht besteht: „Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin.“