Geld 088, Taschenrechner, PixabayStuttgart / Mannheim / Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entschließungsantrag „Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG“ auch mit den Stimmen aus Rheinland-Pfalz zugestimmt. Es bedarf einer Überarbeitung des bestehenden Systems, denn immer weniger Studierende werden durch das BAföG erreicht, darüber hinaus sind die BAföG-Mittel nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken. „Die Reform des BAföG ist längst überfällig. Wenn wir es ernst meinen mit Chancengleichheit, dann dürfen wir Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig machen. Gleichzeitig muss das BAföG so reformiert werden, dass es die realen Lebenshaltungskosten widerspiegelt, die Mittelschicht entlastet und Studierenden erlaubt, sich auf ihr Studium statt auf Nebenjobs zu konzentrieren. Wer finanzielle Hürden abbaut, verhindert Studienabbrüche und schafft echte Bildungsgerechtigkeit“, so Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

Zentrale Inhalte des Entschließungsantrages sind die Forderungen nach einer Er-höhung der Wohnkostenpauschale, Anpassung des Grundbedarfs an das Grundsicherungsniveau sowie der Vereinfachung und Digitalisierung der Antragsverfahren. Diese Maßnahmen sind im Koalitionsvertrag vorgesehen und werden als notwendige Schritte für eine zukunftsfähige Bildungsförderung angesehen. Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren einige dieser Forderungen nicht nur aktiv unterstützt, sondern auch selbst initiiert und in Anträgen oder Stellungnahmen vorangetrieben.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung des BAföG umzusetzen. Dazu gehören die Verschlankung von Verwaltungsvorschriften, die Vereinfachung von Formblättern sowie die stärkere Nutzung von Pauschalen. Auch die Bewilligungszeiträume sollen über mehrere Semester ohne jährliche Wiederholungsanträge ermöglicht werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Digitalisierung des Antragsverfahrens unter Ver-wendung bereits vorliegender staatlicher Daten. Dies soll den Zugang zum BAföG erleichtern und die Effizienz der Antragsbearbeitung erhöhen.

Quelle: MWG RLP

Zuletzt aktualisiert am 9. März 2026, 01:47