DruckenTeilen
Kunden von Edeka und Marktkauf aufgepasst. Mehrere Produkte sind von einem Rückruf betroffen. (Symbolbild) © Rust/Imago
Beliebte Trink-Kokosnüsse sind derzeit von einem Rückruf betroffen. Der Grund: Beim Verzehr der erfrischenden Frucht besteht ein Gesundheitsrisiko.
München – An heißen Tagen gibt es kaum etwas Erfrischenderes als das kühle Kokoswasser direkt aus der Frucht – ein Hauch von Urlaub im Supermarktregal. Doch wer kürzlich bei Edeka oder Marktkauf zu einer solchen Kokosnuss gegriffen hat, sollte jetzt vorsichtig sein – und das Produkt besser nicht verzehren.
Vorsicht Supermarktkunden: Edeka ruft derzeit mehrere Kokosnüsse wegen drohender Gesundheitsgefahr zurück. (Symbolbild) © Edeka
Die Handelskette hat am 4. März 2026 einen öffentlichen Rückruf gestartet. Mehrere Varianten von Trink-Kokosnüssen sind davon erfasst: die „Bio Trink-Kokosnuss DRINK & EAT“, die „Trink-Kokosnuss DRINK & EAT“ sowie die „Bio Chiquita Trink-Kokosnuss“. Alle stammen vom Lieferanten World‘s Coconut Trading SL. Zuvor hatte bereits das Landratsamt Tübingen vor einer Honig-Paste gewarnt.
Rückruf bei Edeka und Marktkauf: Diese Kokosnüsse sind betroffen
Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de sind alle Chargen betroffen. Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdaten nicht vor. „Der Rückruf betrifft ausschließlich Trink-Kokosnüsse des Lieferanten World‘s Coconut Trading SL mit einer Banderole und einem Trinkhalm“, informiert Edeka jedoch in einer Mitteilung. Andere Kokosnuss-Produkte seien unbedenklich und könnten weiterhin konsumiert werden.
Die wichtigsten Fakten zur Warnung im Überblick:
- Produkt: Bio Trink-Kokosnuss DRINK & EAT / Trink-Kokosnuss DRINK & EAT / Bio Chiquita Trink-Kokosnuss
- Erkennungsmerkmal: Trink-Kokosnüsse mit Banderole und Trinkhalm des Lieferanten World‘s Coconut Trading SL
- Lieferant: World‘s Coconut Trading SL
- Inverkehrbringer: EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG
Verkauft wurden die Produkte in Filialen von Edeka und Marktkauf. Laut lebensmittelwarnung.de seien die Kokosnüsse bundesweit vertrieben worden. Die betroffenen Artikel wurden laut Unternehmensangaben bereits aus den Regalen entfernt. Auch bei Gewürzmischungen einer bekannten Marke ist derzeit Vorsicht geboten.
Salmonellen, Listerien, Fremdkörper – Was sind die häufigsten Gründe für Rückrufe?
Fotostrecke ansehenRückruf von Kokosnüssen, Schimmelpilzgifte als Auslöser: Edeka rät dringend vom Verzehr ab
Auslöser für den Rückruf ist ein Schimmelpilzgift (Mykotoxin), das sich laut Edeka „aufgrund einer möglichen Überlagerung“ in einzelnen Trink-Kokosnüssen in wenigen Märkten gebildet haben könnte. „Vom Verzehr der Trinkkokosnüsse wird daher dringend abgeraten. Bei Beschwerden sollten Betroffene ihren Arzt konsultieren“, warnt die Einzelhandelskette. Wer einen betroffenen Artikel erworben hat, kann diesen auch ohne Vorlage des Kassenbons in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückgeben.
Mykotoxine entstehen als natürliche Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen und können bereits in kleinsten Mengen gesundheitsschädlich sein. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, können Schimmelpilzgifte beim Menschen unterschiedliche Erkrankungen hervorrufen, darunter Durchfall und Erbrechen. Auch Nieren- und Leberschäden sowie eine Schwächung des Immunsystems sind mögliche Folgen. Ein zusätzliches Risiko: Mykotoxine lassen sich durch Kochen oder Erhitzen nicht zerstören.
Wenn ein Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann, kommt es in Deutschland zu einem Rückruf. Das betroffene Produkt wird meist von dem Hersteller selbst zurückgerufen. Hierzu ist er nach dem Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, wenn ihm eine Gefahr auffällt. Auf dem Online-Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Länder und der Bund Rückrufe. Wenn der Hersteller nicht zurückruft, werden die Verbraucher von der Behörde informiert.
Die Rücknahme von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist nur verpflichtend, wenn diese nicht zum Verzehr geeignet sind oder eine Schädigung der Gesundheit durch sie entstehen kann. Bei reinen Qualitätsmängeln ist es also reiner Kundenservice, wenn das Produkt zurückgegeben werden kann. Zu Rücknahmen kommt es häufig auch, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Wenn ein Unternehmen vor dem Verkaufsstart eines Produktes Mängel feststellt, können sie das betroffene Produkt aus dem Handel zurückziehen. So umgehen sie einen Verlust ihres Images.
Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erläutert, entstehen sie „bei ungünstigen Bedingungen in Nahrungs- und Futtermitteln bereits auf dem Feld oder bei Lagerung, Transport und Weiterverarbeitung“. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere, ältere Personen sowie Kinder, da deren Organismus sensibler auf Schadstoffe reagiert. Das BfR stellt umfassende Informationen zu Schimmelpilzgiften in Lebensmitteln bereit. (Quellen: lebensmittelwarnung.de, produktwarnung.eu, Mitteilung Edeka, BfR, LGL) (jm)