Stand: 09.03.2026 10:08 Uhr

"Donald Trump neu im Vorstand der Sparkasse?" steht auf einem Protestschild

Proteste hatten das Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen begleitet. (Archivbild)

Im Streit um ein Bankkonto des Vereins „Rote Hilfe“ lässt die Sparkasse Göttingen eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Braunschweig überprüfen. Das Landgericht Göttingen hatte die Sparkasse im Eilverfahren verpflichtet, ein Konto des vom Verfassungsschutz beobachteten Vereins fortzuführen. Die Sparkasse hatte das Konto der in Göttingen ansässigen „Roten Hilfe“ Ende vergangenen Jahres gekündigt, weil sie eigenen Angaben zufolge Nachteile am Finanzmarkt befürchtete. Demnach hatte der als linksextrem eingestufte Verein zu Spenden für ein unlängst von der US-Regierung als Terrororganisation eingestuftes Netzwerk aufgerufen – was das Landgericht als Begründung nicht akzeptierte. Vor dem Oberlandesgericht will die Sparkasse die Kontokündigung nun ausführlicher erläutern. Einen Zeitplan für das Verfahren gibt es dem Gericht zufolge noch nicht.

Die Bundesgeschäftsstelle des Vereins Rote Hilfe e.V. in Göttingen

Der Rechtshilfeverein unterstützt Angehörige der linken und linksextremen Szene. Er klagt nun gegen die Sparkasse Göttingen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 06.03.2026 | 09:30 Uhr