Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner beabsichtigte am 3. August 2024, in der Gemeinde Neulingen auf einer Lesung sein Buch „Remigration“ vorzustellen. Daraufhin verhängte die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot gegen ihn, wogegen Sellner Klage einreichte.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte die Rechtswidrigkeit des Aufenthaltsverbots fest und gab der Klage mit Urteil vom 6. März statt, wie das Gericht in einer Pressemitteilung vom 10. März bekannt gab.
Begründung der Gemeinde nicht haltbar
Die Gemeinde Neulingen begründete das Aufenthaltsverbot damit, dass von Sellners Auftritt eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Aufgrund seines Ansehens und seiner Ansichten sei damit zu rechnen, „dass er Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe.“

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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied jedoch, dass der Kläger im Recht ist. Es wurden von der Gemeinde Neulingen keine hinreichenden Anhaltspunkte aufgezeigt, die belegen, dass volksverhetzende Äußerungen von Sellner zu erwarten seien.
Für ein legitimes Aufenthaltsverbot hätte sich die Gemeinde Sellners Rhetorik im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen und klar aufzeigen müssen, dass Straftaten zu erwarten seien. Aufgrund dieser Versäumnisse seitens der Gemeinde wiegt die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit höher, weshalb das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Aufenthaltsverbot als rechtswidrig erklärt.
Ähnlicher Fall in Ettlingen
Zu einem ähnlichen Fall um Martin Sellner kam es im Vorfeld eines Bürgerdialogs am 22. Februar 2026 in Ettlingen. Die Stadt Ettlingen versuchte, ein AfD-Bürgerforum zu verhindern, bei dem auch über Sellners Teilnahme spekuliert wurde. Auch hier entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Kommune und stellte fest, dass allein die Absicht, über Remigration zu sprechen, nicht strafbar sei.

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Zunächst verhängte das Verwaltungsgericht Karlsruhe noch die Auflage, dass Martin Sellner an der Veranstaltung nicht teilnehmen darf. Es wurde jedoch einer Beschwerde eines AfD-Gemeinderatsmitglieds stattgegeben und das Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner aufgehoben.
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Gerrit Lieb
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