Seit dem 21. Januar gilt auf dem Karlsruher Markt- und Schlossplatz, sowie im Bereich der erweiterten Amalienstraße ein Waffen- und Messerverbot. Am Montag, 9. März, wurde die Zone in der Amalienstraße um ein Jahr verlängert. Am Markt- und Schlossplatz hat die Verbotszone noch bis zum 15. April Bestand.

Amalienstraße gilt weiter als „gefährlicher Ort“

Wie die Stadtverwaltung Karlsruhe in einer Pressemitteilung erklärt, hat sie die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung hinsichtlich der erweiterten Amalienstraße bis zum 9. März 2027 verlängert. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 9. März 2026 in Kraft.

Damit wird das Gebiet weiterhin als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (Baden-Württemberg) eingestuft. Eine Begründung für die Verlängerung nennt die Stadtverwaltung in ihrer Mitteilung nicht.

Was ist die „erweiterte Amalienstraße“?

Die erweiterte Amalienstraße umfasst einen Abschnitt der Amalienstraße. Im Norden ist das Gebiet durch die Stephanstraße und die Akademiestraße begrenzt, im Süden durch die Sophienstraße. Im Westen kreuzt die Amalienstraße die Leopoldstraße, im Osten die Waldstraße und die Karlstraße.

Erweiterte Amalienstraße

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Erweiterte Amalienstraße
Foto: Stadt Karlsruhe / Screenshot

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Erweiterte Amalienstraße
Foto: Stadt Karlsruhe / Screenshot

Wann gilt das Verbot?

Das bisherige Verbot galt freitags und samstags bis 6 Uhr am darauffolgenden Tag. In der neuen Regelung wurde dies um eine Stunde verlängert.

  • montags bis donnerstags jeweils von 16 bis 1 Uhr am darauffolgenden Tag
  • freitags und samstags jeweils von 16 bis 7 Uhr am darauffolgenden Tag

Was gilt als Waffe?

Die Verordnung der Stadt Karlsruhe verweist für die Definition einer Waffe auf das Waffengesetz (WaffG). Als Beispiele werden genannt:

  • jede Art von Schusswaffen und Schreckschusswaffen
  • Anscheinswaffen
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Elektroimpulsgeräte (sogenannte Elektroschocker) mit Zulassungs- oder Prüfzeichen

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gelten weiterhin ausschließlich für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dazu gehören beispielsweise Handwerker, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen oder Bedienstete von Behörden und Organisationen des Rettungsdienstes, des Brand- und Katastrophenschutzes.

Die Einhaltung der Verbotszonen wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Alle Details können der Verordnung der Stadt Karlsruhe entnommen werden.

Was bringen Verbotszonen?

Waffen- und Messerverbotszonen sind in der öffentlichen Debatte umstritten. Einige Kriminologen wie Dirk Baier von der Universität Zürich halten von ihnen wenig. Er fordert stattdessen, mehr auf Gewaltprävention zu setzen. Gegenüber der Tagesschau sagt er: „Wir wissen beispielsweise, dass Empathie- und Konfliktlösungstrainings möglichst früh in den Schulen etwas bringen.“ Waffenverbotszonen bekämpfen dabei nur die Symptome.

  • Yannick Antritter

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