Das Auswärtige Amt warnt seit einigen Tagen, dass seit Mitte April in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Objekte gilt, zu denen auch Brücken, Tunnel und Viadukte zählen. Bei Verstößen gegen diese Einschränkung der Panoramafreiheit drohe nicht nur die Beschlagnahmung der Ausrüstung, auch Geld- und sogar Haftstrafen seien möglich. Dabei seien die betroffenen Objekte zwar gekennzeichnet, diese Hinweise könnten aber schlecht sichtbar oder nicht eindeutig zu erkennen sein. Das zugrundeliegende Gesetz ist am 17. April in Kraft getreten und soll den Schutz vor russischer Spionage erhöhen.

Kritik an Umsetzbarkeit

Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die Tagesschau berichtet, dass das Verbot insgesamt rund 25.000 Objekte im gesamten Land betrifft. Dort sollen mehrsprachige Hinweise darauf hinweisen, auf denen unter anderem in Deutsch „Fotografieren verboten“ steht. Betroffen seien vor allem militärische Gebäude, in denen Waffen, Kampfstoffe oder Ausrüstung gelagert werden. Aber es gehe auch um die Nationalbank und Anlagen der Infrastruktur wie Brücken. Deshalb habe es viel Kritik an der Umsetzbarkeit gegeben. Auch vor möglichen unvorhergesehenen Konsequenzen wurde gewahnt, etwa von einem Fachverlag für Eisenbahnen.

Laut dem Bericht sieht das Gesetz für illegale Fotos Strafen von bis zu 20.000 Złoty (rund 4700 Euro) und sogar 30 Tagen Haft vor. Kameras und Smartphones können beschlagnahmt werden. Das betreffe aber nur Spionage und keine harmlosen Touristenfotos, habe das Verteidigungsministerium beschwichtigt. Trotzdem ist die Regelung dem Auswärtigen Amt nun einen Hinweis wert, der vor anderthalb Wochen hinzugefügt wurde. Prinzipiell lohnt es sich, vor der Reise in ein Urlaubsland zu prüfen, wie die rechtlichen Regeln zum Fotografieren sind. Nicht überall in der EU gilt die Panoramafreiheit so, wie hierzulande gewohnt.

(mho)