Darunter: „Bergisch-Land-Kaffeefahrt mit dem Oldtimerbus“. Hier heißt es „Von dort führt uns die Fahrt durch Solingen bis zur beeindruckenden Müngstener Brücke (Unesco-Welterbe)“. Das Problem dabei: Die Brücke ist noch gar keine offizielle Welterbestätte.

Entscheidung über Welterbe
soll erst 2033 fallen

Die Stadt Solingen hat sich mit der Müngstener Brücke zusammen mit fünf weiteren Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts in Italien, Frankreich und Portugal mit dem Antrag „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ beworben.

Ende 2023 hatte es die Bewerbung auf die deutsche Tentativliste geschafft. Bei dieser Anmeldeliste handelt es sich um die zwischen den 16 Bundesländern abgestimmte Liste der Objekte, die der Unesco von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen.

Nach der Aufnahme auf die deutsche Tentativliste soll der Antrag für die Nominierung auf die Welterbeliste bearbeitet werden. Nach aktuellem Plan wäre mit einer Entscheidung des Welterbekomitees über die Eintragung auf die Welterbeliste bei der Sitzung des Welterbekomitees im Jahre 2033 zu rechnen.

Eine Werbung mit dem Anwärterstatus wäre entsprechend zulässig, nicht jedoch das Werben mit dem noch nicht verliehenen Titel. Die prestigeträchtige Auszeichnung als Unesco-Welterbe ist streng reglementiert und ausschließlich den tatsächlichen Welterbe-Stätten gestattet. Insbesondere eine kommerzielle Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Generaldirektor der Deutschen Unesco-Kommission.

Martin Bang, Leiter von Wuppertal Marketing, stellt fest: „Ja, da liegt ein Fehler vor. Wir werden uns unverzüglich darum kümmern, dass das korrigiert wird.“ Damit dürfte weiteren Schritten vorgebeugt werden.