Behörden müssen Liebich Chance zur Äußerung geben

Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Das Verfahren wegen einer möglichen Berichtigung des Registers ist nach Angaben des Gerichts nicht öffentlich. Liebich muss im Laufe des Verfahrens jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, angehört zu werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, nimmt das Verfahren weiter seinen Lauf.

Nach Angaben des Saalekreises war im Dezember 2025 ein «verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz» gestellt worden. Dies sei «in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt» geschehen, so eine Sprecherin.

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