Wer zu spät abbaut, zahlt

So lange dürfen Wahlplakate in Nürnberg hängen

12.03.2026 – 02:06 UhrLesedauer: 1 Min.

Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl in Nürnberg (Archivbild): Bis zum 16. März müssen alle Plakate in Bezug auf die Wahl aus dem Stadtbild verschwunden sein.Vergrößern des Bildes

Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl in Nürnberg (Archivbild): Bis zum 16. März müssen alle Plakate in Bezug auf die Wahl aus dem Stadtbild verschwunden sein. (Quelle: IMAGO/Ardan Fuessmann/imago-images-bilder)

Der Wahltag in Nürnberg ist vorbei – doch für die Parteien beginnt jetzt ein Wettlauf gegen die Zeit. Was passiert, wenn die Frist verstreicht.

Der Wahltag ist vorbei, doch auf Nürnbergs Straßen hängen noch die Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten. Wie lange das so bleibt, ist präzise geregelt: Bis spätestens Montag, 16. März 2026, um 20 Uhr müssen alle Wahlplakate samt Befestigungsmaterial – also auch Kabelbinder und Draht – entfernt sein. Das geht aus dem Merkblatt zur Wahlplakatierung des Nürnberger Liegenschaftsamts hervor.

Auch Hinweise auf nicht ordnungsgemäß aufgestellte Plakatierungen nimmt die Stadt entgegen – allerdings ausschließlich schriftlich per E-Mail an LA_Veranstaltungsbuero@stadt.nuernberg.de, möglichst mit Angabe des genauen Standorts, der plakatierenden Partei und einem Foto.

Wer Fragen zur Plakatierung hat, kann sich telefonisch unter 0911/231-8351 oder per E-Mail an dieselbe Adresse wenden.