TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Schwerin – Erst klang alles nach Einkaufs-Euphorie, jetzt folgt der juristische Dämpfer: Die Sonntagsöffnungen in Mecklenburg-Vorpommern sind rechtswidrig. Ab dem 15. März sollten zahlreiche Geschäfte in den Urlaubshochburgen wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Doch kurz vor dem Start zog ein Gericht die Reißleine.

Touristen an der Ostsee wähnten sich schon im Shopping-Glück. Grundlage war die Anfang 2025 eingeführte Bäder-Verordnung, die ab dieser Woche wieder greifen sollte. Jetzt erklärte jedoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald die geltenden Öffnungsregeln für Sonntage und Feiertage in touristischen Orten für unwirksam.

Ladenöffnungszeiten laut Gericht rechtswidrig

Die Richter begründen ihre Entscheidung klar: Die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte und auch das erlaubte Warenangebot gingen zu weit. Die Verordnung zu den neuen Ladenöffnungszeiten sehe zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vor, sagte der Vorsitzende Richter Martin Redeker.

Die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern, die Öffnungen sonntags ermöglichte, ist rechtswidrig

Öffnungszeiten sollten unter bestimmten Bedingungen auch am Sonntag genehmigt sein

Foto: dpa

84 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern betroffen

In Mecklenburg-Vorpommern waren 84 Gemeinden betroffen, darunter die Inseln Usedom und Rügen sowie die Badeorte Boltenhagen, Kühlungsborn und Warnemünde. Geschäfte sollten zwischen dem 15. März und 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar öffnen dürfen: jeweils für sechs Stunden innerhalb des Zeitfensters von 11 bis 19 Uhr.

In den betroffenen Orten dürfen die Geschäfte vorerst weiterhin sonntags öffnen, da der Gerichtsbeschluss des OVG noch nicht rechtskräftig ist. Die Landesregierung kann dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

So kam es zu der Gerichtsentscheidung

Die Gewerkschaft Verdi hatte die Öffnungszeiten wegen der dadurch erforderlichen Sonntagsarbeit kritisiert und war gerichtlich dagegen vorgegangen. Sie bezweifelt, dass tatsächlich zusätzliche Umsätze erzielt werden. Eine Untersuchung der Zahlen habe noch gar nicht stattgefunden, so Verdi-Fachbereichsleiter Bert Stach.

Mehr zum Thema

Die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern könnte auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben. Dort hatte Verdi die Bäderregelung bislang nur als Versuch akzeptiert. Dort sollten insgesamt 95 Städte und Gemeinden die Ladenöffnungszeiten nutzen können, sofern sie das möchten.