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Berlin – Wird die Hilfe des Staates für Bedürftige von vielen schamlos ausgenutzt? Berlins Jobcenter haben enorme Außenstände: Über 600 Millionen Euro schulden Bürgergeld-Bezieher der Behörde!
Das Bürgergeld wurde Anfang 2023 in Deutschland eingeführt, löste damit Hartz IV ab. Zum 1. Juli folgt die nächste Änderung – dann kommt die Grundsicherung. Doch offenbar zahlt der Staat viel Geld an Menschen, die gar keinen Anspruch auf diese Unterstützung haben. Der Lichtenberger Abgeordnete Martin Pätzold (41, CDU) hatte sich beim Senat nach Rückzahlungen beim Bürgergeld erkundigt. Die Übersicht des Forderungsbestandes der Berliner Jobcenter ist gravierend: Stand Januar 2026 gibt es offene Forderungen von 631 Millionen Euro! Diese teilen sich auf über zwei Millionen Fälle auf – gemeint sind Einzelvorgänge (jeder Leistungsempfänger kann viele Bescheide erhalten). Grund für Rückforderungen: keine oder geänderte Bedürftigkeit.
Jobcenter sehen ihr Geld selten wieder
Sozial-Staatssekretärin Micha Klapp (46, SPD) erklärt dazu in ihrer Antwort auf Pätzolds Anfrage: „Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die im Monatsverlauf auftreten, haben beispielsweise Auswirkungen auf die Leistungshöhe. Diese können jedoch erst nach der Leistungsauszahlung rückwirkend berücksichtigt werden.“ Mitunter könnten Forderungen gar nicht oder nur zum Teil eingetrieben werden. Dies sei „überwiegend auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner zurückzuführen“.

Der CDU-Abgeordnete Martin Pätzold erfragte die Zahlen beim Senat
Foto: Olaf Selchow
Mit den hohen Außenständen liegen die Berliner Jobcenter bundesweit an der Spitze. Insgesamt betragen die Bürgergeld-Schulden in Deutschland 3,25 Milliarden Euro. Warum die Zahlen in der Hauptstadt überproportional hoch sind? Eine Sprecherin der Jobcenter zu BILD: „Berlin gehört zu den Bundesländern mit einer besonders großen Zahl an Leistungsbeziehenden. Entsprechend entstehen hier auch mehr Leistungsfälle, aus denen sich Rückforderungen ergeben können. Zudem können Forderungen aus offenen Forderungsbeständen nicht immer kurzfristig vollständig zurückgeholt werden.“
Regelsatz wird reduziert
Und wie wird das Geld zurückgeholt? „Offene Forderungen werden konsequent verfolgt“, so die Sprecherin. „Während eines laufenden Leistungsbezugs können Forderungen mit den laufenden Leistungen aufgerechnet werden. Dabei kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent reduziert werden, um offene Forderungen zu tilgen.“
CDU-Politiker Pätzold: „Aus Gerechtigkeitsgründen müssen die offenen Forderungen eingeworben werden. Aus sozialer Sicht ist es unfair, wenn hier über 600 Millionen Euro noch offen sind. Da erwarte ich vom Senat politisch mehr Engagement, dieses Geld zurückzuholen. Hierbei handelt es sich schließlich um Steuergelder, die anderen Stellen fehlen.“