Die zwei niederländischen Angeklagten, beide aus Venlo, waren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Sie mussten sich am Donnerstag vor der Zweiten Großen Strafkammer verantworten. Die Verhandlung dauerte lediglich 65 Minuten. Sie endete mit einem Freispruch für die 37 und 40 Jahre alten Angeklagten. Der Grund: Das Gericht konnte ihnen die zur Last gelegten Taten nicht nachweisen.