Im Prozess um den tödlichen Unfall eines Fernbusses auf der A9 bei
Leipzig vor knapp zwei Jahren hat der Busfahrer einen Fehler eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen vor, den Unfall fahrlässig
verursacht zu haben. Der Sachverhalt, so wie er von der
Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt wird, sei „vollumfänglich
zutreffend“, sagte der Anwalt des Busfahrers. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die „im Verkehr
erforderliche Sorgfalt“ vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht
hat.

„Es tut
ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne
zurückdrehen, er kann es nicht“, sagte der Anwalt des aus Tschechien
stammenden Busfahrers. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen.
Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. „Es handelt
sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten“, sagte der Anwalt.

Vier Tote durch Unfall

Der
Fernbus sollte am 27. März 2024 von Berlin nach Zürich fahren. Bei fast
100 km/h geriet der Bus nördlich von Leipzig ins Schleudern, fuhr eine
knapp zwei Meter hohe Böschung hinab und kippte auf die rechte Seite.
Vier Frauen in dem FlixBus starben. 46 weitere Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt.

Erst nach drei Stunden konnte das verunglückte Fahrzeug mithilfe von Gurten aufgerichtet und die Toten sowie Verletzten aus dem Innenraum geholt werden. Dabei hatten mobile Sichtschutzwände die Aktion abgeschirmt. Krankenhäuser in der Umgebung hatten sich für einen Großeinsatz gewappnet, um Patienten aufzunehmen.

Die
Staatsanwaltschaft hat den Busfahrer vor dem Amtsgericht Eilenburg
wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Wegen eines größeren Saals wird jedoch im Landgericht Leipzig
verhandelt. Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag geplant.