So hat sich aber nicht das Team der Agentur für Arbeit entschieden. Das war allein die Idee von Aksünger und ihren Mitarbeitern. Sie selbst sei nicht muslimisch, sagt sie t-online, sie stamme zudem aus einem sehr offenen Elternhaus. „Aber wir sind mit der Kantine in der Dortmunder Nordstadt in einer Umgebung, in der das kulturell eine Rolle spielt, da wollte ich einen verbindenden Rahmen schaffen.“ Bedeutete: Getränke gab es zwar vorher schon, das Buffet sollte aber erst um 18.28 Uhr bei Sonnenuntergang eröffnet werden. „Vor Ort hat mich dann jemand aufmerksam gemacht, dass an dem Tag Sonnenuntergang um 18.33 Uhr ist. Es ist dann sogar 18.40 Uhr geworden, bis es losging.“ Das Büffet und Fotos davon in sozialen Netzwerken waren vielleicht auch gutes Marketing: Die Cateringfirma bietet Büffets zum Fastenbrechen an …

Am Mittwoch bei der Eröffnung war die Geschäftsführerin der Dortmunder Agentur für Arbeit da, ebenso wie Mitarbeiter der Agentur. Die neue Kantinenbetreiberin hatte aber auch Belegschaft der Wirtschaftsförderung aus einem gegenüberliegenden Gebäude eingeladen, Verantwortliche dreier Vereine, die soziale Arbeit in der Nordstadt leisteten und „Freunde und Familie“, wie sie sagt.

Nach der Veröffentlichung des „Nius“-Artikels hatte Aksünger am Freitag wieder Kontakt mit der Leiterin der Jobbehörde. Dort werde nun geprüft, ob und welche Schritte unternommen werden. Aksünger denkt darüber nach, einen Anwalt einzuschalten, zumal der Autor des Beitrags ihr nicht einmal eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe: „Gefragt hat bei uns niemand.“ Aus dem Text geht auch nicht hervor, ob zumindest bei der Bundesbehörde nachgefragt wurde. t-online hat zunächst von dort keine Stellungnahme bekommen können.