Standdatum: 15. März 2026.

Autorinnen und Autoren:
Gyde Hansen

Audio

Mann geht auf Feldweg mit angeleintem Hund spazieren

Bild: Imago

Audio-Ende

Am 15. März beginnt in Bremen die Leinenpflicht. Zum Schutz der brütenden Vögel dürfen Hunde außerhalb des bebauten Stadtgebietes dann nicht mehr frei laufen.

Die Anleinpflicht für Hunde gilt während der gesetzlichen Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli. Damit sollen brütende Vögel und Wildtiere vor Hunden geschützt werden. In Niedersachsen gilt die Leinenpflicht ab dem 1. April.
Generell gilt in vielen Parks unabhängig davon das ganze Jahr über eine Leinenpflicht. Über weitere Orte mit Leinenpflicht informiert das Ordnungsamt.

Wer seinen Hund nicht anleint, muss mit einer Verwarnung vom Ordnungsamt oder einem Bußgeld rechnen. Die Höhe kann laut Innenressort variieren. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 15. März 2026, 11 Uhr