Erneut stand die Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Betreuungsangebote an der Grundschule und die Erhebung von Elternbeiträgen auf der Tagesordnung des Stadtrates. In der vergangenen Sitzung wurde bereits über Änderungen beraten. Dabei wurden Änderungen bei der Steigerung des Beitrags orientiert an den Tarifsteigerungen des TVÖD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) und bei den Vergünstigungen des Beitrags für alleinerziehende Sorgeberechtigte unter Vorlage eines Einkommensnachweises erwünscht.
Diese Änderungswünsche wurden der Verwaltung vorgelegt, die Bedenken äußerte. Sie wurden von Büroleiter Christian Jag zusammen mit Bürgermeister Christian Hutter dem Stadtrat vorgetragen. Bei der Steigerung des Beitrages für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten einigte sich der Stadtrat nach den Erläuterungen von Jag auf die von der Verwaltung vorgesehenen 120 Euro pro Monat pro Kind.
Betreuungsangebot auf 40 Plätze beschränkt
Allerdings gab es bei den Vergünstigungen des Beitrages für Alleinerziehende eine längere Diskussion, da vor allem die SPD-Fraktion auf einer Beitragsminderung bestand. Schließlich einigte sich der Stadtrat auf eine Reduzierung der Elternbeiträge in Höhe von 50 Prozent, die sich an den Richtlinien für die Lernmittelfreiheit orientiert. Der Elternbeitrag wird für zehn Monate erhoben.
Das Betreuungsangebot der Stadt Hagenbach ist auf 40 Plätze beschränkt und verlängert sich immer um ein Schuljahr, wenn am Stichtag 30. April mindestens acht Schüler für das folgende Schuljahr verbindlich angemeldet sind. In der Betreuenden Grundschule wird kein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten. Das Fernbleiben eines Kindes entbindet die Eltern nicht von der Zahlung des Elternbeitrages. Die Abmeldung eines Kindes ist monatlich möglich.
Neben der Betreuenden Grundschule, die um 14 Uhr endet, gibt es auch in Hagenbach die kostenlose Ganztagsschule, die von über 50 Schülern besucht wird und bis 16 Uhr Angebote hat.