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Wahlkampfplakate am Luisenplatz in Frankfurt. © Renate Hoyer
Die Parteien haben nach dem Wahlsonntag zwei Wochen Zeit, um ihre Plakate zu entfernen. Sonst drohen ihnen in Frankfurt hohe Gebühren. Eine Schonfrist soll es diesmal nicht geben.
Sechs Wochen lang hat der Wahlkampf sehr das Straßenbild in Frankfurt geprägt. Zumindest gefühlt war die Stadt diesmal so zuplakatiert wie nie. Nun ist die Kommunalwahl vorbei – und die Parteien und Wählervereinigungen, die an allen Ecken und Enden für sich geworben haben, sollten sich nicht allzu viel Zeit lassen, ihre Plakate wieder zu entfernen. Denn sonst wird es für sie sehr teuer.
Die kleineren Formate bleiben noch etwas hängen – auch um ein „Danke“ daraufkleben zu können – und werden dann nach und nach entfernt. Als Erste werden nun, etwa bei der Frankfurter SPD, die Großflächenplakate abgebaut.
Stadt gönnt keine Schonfrist mehr
Das könne allerdings etwas dauern, sagt Geschäftsführer Daniel Duncker-Speyer auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Bei der SPD erledigten das schließlich die Mitglieder; die Arbeit sei zeitaufwendig.
Spätestens zwei Wochen nach der Kommunalwahl müssen alle Plakate verschwunden sein. Sonst wird die Stadt, wie das Amt für Straßenbau und Erschließung mitteilt, die Beseitigung auf Kosten der jeweiligen Partei veranlassen. Für jeden Tag, den das Plakat gehangen hat, werden demnach zudem 25 Euro fällig.
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 200 Euro. Bei früheren Wahlen zeigte sich die Stadtverwaltung teils kulant. Diesmal heißt es auf FR-Anfrage: „In diesem Jahr wird es nach den zwei Wochen keine weitere Schonfrist und Erinnerung für die Parteien geben.“
Eigentlich ist klar geregelt, wo in Frankfurt im Wahlkampf plakatiert werden darf und wo nicht. Ein Infoblatt des Amts für Straßenbau und Erschließung listet all die Auflagen, die zu beachten sind, sehr genau auf. Trotzdem sind aber in den vergangenen sechs Wochen etwa sehr viele Plakate an Verkehrsschildern befestigt worden. Amtsleiter Eike Rothauge bestätigt auf Anfrage den Eindruck, dass „wilder“ plakatiert wurde als in früheren Wahlkämpfen. Abschließende Zahlen, die das bestätigen könnten, lägen noch nicht vor.
Es seien aber etwa vom Ordnungsamt 116 Wahlplakate festgestellt worden, die in Fußgängerzonen „verbotswidrig angebracht waren“. Die Parteien und Wählervereinigungen seien aufgefordert worden, diese umgehend zu entfernen. Bei Plakaten, die „verkehrsgefährdend“ seien, gehe die Stadt anders vor. Diese lasse sie selbst auf Kosten der jeweiligen Partei oder Vereinigung entfernen.
Hier dürfen die Wählerinnen und Wähler rätseln, was die FDP damit ausdrücken will. © Renate Hoyer