Wegen Karneval-Wagen

Russland könnte Düsseldorfer Künstler heute verurteilen

16.03.2026 – 03:33 UhrLesedauer: 1 Min.

Jacques Tilly, Wagenbauer, steht vor dem Mottowagen (Archivbild): Der Prozess gegen den Düsseldorfer-Wagenbauer geht am Montag weiter.Vergrößern des Bildes

Jacques Tilly, Wagenbauer, steht vor dem Mottowagen (Archivbild): Der Prozess gegen den Düsseldorfer-Wagenbauer geht am Montag weiter. (Quelle: Federico Gambarini/imago-images-bilder)

Jacques Tilly ist in Russland angeklagt – wegen eines Karnevalswagens. Heute könnte nach den Plädoyers ein Urteil in Abwesenheit fallen. Was dem Künstler dabei droht.

Der Prozess gegen den deutschen Bildhauer und Karnevalskünstler Jacques Tilly vor einem Moskauer Gericht geht an diesem Montag in die entscheidende Phase. Ab 13.30 Uhr Ortszeit (11.30 Uhr MEZ) werden Plädoyers erwartet – möglicherweise fällt noch am selben Tag ein Urteil.

Tilly, der in Deutschland primär für seine bissig-satirischen Mottowagen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf bekannt ist, wird in Abwesenheit in Russland verfolgt. Die Vorwürfe: Verunglimpfung russischer Staatsorgane und Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin als Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie von Soldaten.

Auslöser des Verfahrens ist ein Mottowagen aus dem Jahr 2024: Er zeigte Putin in Uniform und den vor ihm knienden Patriarchen Kirill beim homosexuellen Oralverkehr – eine Darstellung, die in Moskau erheblichen Unmut auslöste. Im Prozess wurden zudem Aussagen von drei Zeuginnen verlesen, die erklärten, sich als gläubige Christinnen in ihren religiösen Gefühlen verletzt zu fühlen – auch darauf stehen in Russland hohe Strafen.

Tilly hat sich mit seinen Wagen wiederholt kritisch mit dem von Putin befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine auseinandergesetzt. Auf die ihm vorgeworfenen Delikte stehen in Russland hohe Strafen – im Falle einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder mehrere Jahre Haft.

Da Tilly sich nicht in Russland aufhält, hätte ein Schuldspruch zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen für ihn. Allerdings würde er seine Reisefreiheit einschränken: Manche Staaten haben Auslieferungsabkommen mit Russland geschlossen.