- Beim Bremer Datenschutzbeauftragten gingen im vergangenen Jahr 765 Beschwerden ein, dies entspricht einer Steigerung um 48 Prozent gegenüber 2024.
- Ein neu gemeldeter Bereich betrifft Bedienstete des Amtsgerichtes Bremen, die unbefugt Melderegister abgefragt haben; dabei handelte es sich laut Utermark um „reine Neugier“, nicht um Stalking.
- Ein gravierender Hackerangriff auf einen Krankenhauskonzern betraf personenbezogene Daten von Patientinnen, Patienten und Beschäftigten in Bremen; Videoüberwachung bleibt mit 19 Prozent großer Beschwerdeanteil.
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Im vergangenen Jahr wurden beim Bremer Datenschutzbeauftragten 765 Beschwerden eingereicht. Dies entspricht einer Steigerung um 48 Prozent gegenüber 2024. „Digitale Souveränität gewinnt dafür, personenbezogene Daten effektiv zu schützen, eine immer größere Bedeutung“, erklärte Timo Utermark, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, am Montag im Rahmen der Vorstellung seines Jahresberichtes. Auch im Bereich der gemeldeten Datenschutzverletzungen gab es laut Utermark einen deutlichen Anstieg. Die Zahl stieg von 205 auf 260.
Besondere Schwerpunkte seien innerhalb dieser Beschwerden nicht zu verzeichnen, so Utermark. „Es gab sozusagen querbeet in allen Bereichen Zuwächse.“ Einen großen Anteil der Beschwerden mache allerdings mit einem Anteil von 19 Prozent weiterhin der Bereich der Videoüberwachung aus. Neu seien Beschwerden aus dem Bereich des Amtsgerichtes Bremen. Hier haben offenbar mehrere Bedienstete ihre beruflich eingerichteten Zugriffe auf das Melderegister genutzt, um nicht dienstlich veranlasste Abfragen zu tätigen. Nähere Angaben dazu, wozu die privaten Abfragen dienten, wollte Utermark am Montag nicht machen. Nur so viel: „Es geht nicht um Stalking, sondern um reine Neugier.“
Gravierender Hackerangriff
Gravierend sei ein Hackerangriff auf einen Krankenhauskonzern gewesen, der auch im Land Bremen Einrichtungen betreibt. Von dem Angriff seien personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten, aber auch von Beschäftigten betroffen gewesen.
Ansonsten handele es sich bei dem Gros der Fälle um das „normale datenschutzrechtliche Brot-und-Butter-Geschäft“: Unternehmen, die Krankmeldungen von Beschäftigten in Dateien veröffentlichten, auf die unberechtigte Personen Zugriff hatten, Firmen, die in noch strittigen Fällen personenbezogene Daten an Inkassounternehmen weitergaben, Fälle, in denen bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten nicht beide der Veröffentlichung von Bildern der gemeinsamen Kinder in den sozialen Medien zugestimmt hatten, nennt Utermark als Beispiele.
Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.
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