Müller begründete den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der „in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde“. Gleichzeitig betonte sie, dass die Entscheidung kein Eingeständnis ihrer Schuld sei.

Sie distanziere sich von jeglicher extremistischer Ideologie. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihre Verteidigung während des Prozesses erklärt. Müller habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Nach Ansicht des Landgerichts hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, hatte das Gericht seine Entscheidung begründet.