Der Berliner Senat hat ein neues Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, bestehende Regelungen zu bündeln und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu stärken. Während einzelne Maßnahmen als Fortschritt gelten, sehen Interessenvertretungen weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Das neue Wohnraumsicherungsgesetz bündelt Änderungen am Wohnraumgesetz, am Wohnungsaufsichtsgesetz und am Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Eine verbindliche Sozialwohnungsquote oder strengere Instandhaltungspflichten sind jedoch nicht vorgesehen. / © Foto: depositphotos.com
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Der Berliner Senat hat ein neues Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen. Es soll nun im Abgeordnetenhaus beraten werden. Mit dem Gesetz werden mehrere bestehende Regelwerke angepasst, darunter das Wohnraumgesetz, das Wohnungsaufsichtsgesetz und das Zweckentfremdungsverbot. Damit sollen bestehende Instrumente gebündelt werden und deren Anwendung vereinfachen.
Nach Angaben der Senatsverwaltung sollen vor allem Transparenz und Kontrolle verbessert werden. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler erklärte, dass klarere Regeln den Bezirken helfen sollen, bestehende Vorgaben wirksamer umzusetzen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Neue Meldepflicht für Untervermietung von WBS-Wohnungen in Berlin
Eine zentrale Änderung betrifft den Umgang mit gefördertem Wohnraum. Künftig wird eine Anzeigepflicht für die Untervermietung von Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein eingeführt. Auch das Ende eines Untermietverhältnisses muss gemeldet werden.
Zudem sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, die aktuelle Miethöhe mitzuteilen. Hintergrund ist, dass bislang häufig nur die Miete zum Zeitpunkt des Einzugs erfasst wurde. Die neuen Regelungen sollen eine bessere Kontrolle ermöglichen und die Datenlage für Behörden verbessern.
Kritik am Wohnraumsicherungsgesetz: Berliner Mieterverein fordert Nachbesserungen
Auch das Zweckentfremdungsverbot wird in Teilen angepasst. So soll bei Ein- und Zweifamilienhäusern künftig die Pflicht entfallen, Ersatzwohnraum zu einer festgelegten Anfangsmiete anzubieten. Gleichzeitig bleibt der Fokus auf der Sicherung von Wohnraum und der Eindämmung von Zweckentfremdung bestehen.
Der Berliner Mieterverein bewertet einzelne Maßnahmen als sinnvoll, sieht jedoch deutliche Defizite. Positiv hervorgehoben werden unter anderem strengere Regeln für befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten sowie eine stärkere Kontrolle von Mietpreisen. Auch die Einführung verbindlicher Fristen zur Beseitigung gravierender Mängel wird als Schritt in Richtung besseren Mieterschutzes gewertet.
Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass zentrale Instrumente fehlen. So gebe es weiterhin keine verbindliche Sozialwohnungsquote für private Vermieter. Auch bei der personellen Ausstattung der Wohnungsaufsicht sehen die Interessenvertreter Defizite, die eine konsequente Umsetzung der Regelungen erschweren könnten.
Wohnraumsicherungsgesetz: Diskussion um weitere Maßnahmen geht weiter
Aus Sicht des Mietervereins bleibt das Gesetz damit hinter weitergehenden Vorschlägen aus der Landespolitik zurück. Frühere Entwürfe hätten unter anderem stärkere Eingriffe in den Wohnungsmarkt vorgesehen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sei daher zwar ein wichtiges Signal, löse jedoch nicht alle strukturellen Probleme des Berliner Wohnungsmarkts. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dürfte zeigen, ob und in welcher Form noch Anpassungen vorgenommen werden.
Quellen: Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen
