Der mutmaßliche Attentäter von Bielefeld taucht nach Angaben von BKA-Ermittlern auf mehreren Listen der Terrormiliz Islamischer Staat auf. Er habe am 1. Mai 2015 den Treueid auf den Anführer des IS abgelegt, wie aus einer Art Personalbogen hervorgehe, berichteten die Ermittler des Bundeskriminalamts als Zeugen im Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht.

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Diesen Namen trägt der mutmaßliche Attentäter auf der IS-Liste

Der mutmaßliche Attentäter werde unter dem Kampfnamen Abu Ibrahim al Khalil aufgeführt. Eine Reihe von Übereinstimmungen weise darauf hin, dass es sich um den angeklagten Syrer Mahmoud M. handelt. Ihm seien der Liste zufolge eine Kalaschnikow und zwei Sprengsätze ausgehändigt worden.

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Zudem sei dort vermerkt, dass er als Soldat bei einer technischen Einheit des IS gearbeitet habe. Der 36-jährige Syrer taucht nach Angaben der Zeugen zudem auf einer Verletztenliste und einer Krankenhausliste des IS auf.

Den Ermittlern zufolge hatte der Angeklagte 2025 begonnen, dschihadistische Inhalte auf Tiktok zu verbreiten und sich im Februar 2025 um eine freiwillige Ausreise bemüht. Den Bezug von Bürgergeld habe er auslaufen lassen und keine Verlängerung beantragt.

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Was wird dem Mann vorgeworfen?

Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und legt ihm einen Angriff auf Feiernde vor einer Bielefelder Bar zur Last – die Attacke wird als islamistisch motivierter Terroranschlag eingestuft.

Der Syrer hatte die Tat einem Psychiater gestanden. Vier Menschen waren bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt worden. Für die Attacke soll der 36-Jährige einen präparierten Gehstock verwendet haben, an den ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war.

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Am frühen Morgen des 18. Mai 2025 soll er vor einer Bielefelder Bar mit dem Ausruf „Allahu akbar“ mehrere Menschen angegriffen haben. Nach der Tat konnte der Angreifer flüchten. Der Verdächtige wurde einen Tag später in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen.