rbb: Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?
Noffke: Kurzfristige Annullierung oder Verspätung können zwar grundsätzlich dazu führen, dass ein zusätzlicher pauschalierter Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline besteht. Aber wichtig ist: Wenn fremdes Personal streikt – das heißt kein eigenes Personal der Airline -, liegt ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vor. So dass der Anspruch entfallen kann, wenn die Annullierung, beziehungsweise die Verzögerung, deshalb unvermeidbar war.
rbb: Welchen Unterschied macht eine Buchung einer Pauschalreise bei so einem Streik?
Noffke: Bei der Pauschalreise habe ich zusätzlich den Reiseveranstalter, den ich bei einem selbstgebuchten Flug nicht habe. Das heißt, bei einer Pauschalreise muss ich auch der Reiseveranstalter darum kümmern, dass die Reise so durchgeführt wird, wie sie tatsächlich auch gebucht wurde. Das heißt, er muss sich dann auch darum kümmern, dass eine Ersatzbeförderung zum Beispiel gestellt wird.
Und bei einem selbstgebuchten Flug, da habe ich eben als Ansprechpartner nur die Airline. Da gibt es keinen separaten Reiseveranstalter.